Gilt für Asbestsanierung ein rechtsfreier Raum in Berlin?

Nicht behandelte mündliche Anfrage vom 30.05.2013.

Für die Beseitigung von Asbest in Wohngebäuden gibt es diverse Rechtsgrundlagen. Bausenator Müller legt die Vorschriften genau so aus, dass seine Verwaltung möglichst keine Verantwortung für die dringende Sanierung übernehmen muss. Der Senat versucht die Thematik als Arbeitsschutzproblem einzuordnen und will keinen Sanierungsplan vorlegen.

Drucksache 17/20360

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