Asbest in Wohnungen, was macht der Senat?

Mündliche Anfrage in der 27. Sitzung.

Im Jahr 2000 gab es allein im Landeseigentum ca. 60 000 Wohnungen mit Asbestbelastung. Senator Müller kann nicht sagen, wie viele es heute sind. Auch zu den Sanierungsplänen dieser Wohnungen konnte oder wollte er sich nicht äußern. Ein Beitrag im RBB-Magazin "Klartext" zeigte Fälle, in denen die GEWOBAG, eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, den Mieterinnen und Mietern Monatsmieten erlassen habe, wenn diese selbstständig ihre Bodenbeläge entfernt hätten. Ohne von der Asbestbelastung zu wissen. Nach einer Auskunft der GEWOBAG stimme das jedoch nicht, nur wer auf unbeschädigte, asbestbelastete Fliesen Laminat aufbringen möchte, erhalte einen solchen Mietnachlass.

 

Andreas Otto (GRÜNE): Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat, dass die GEWOBAG, eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, laut Bericht des RBB-Magazins „Klartext“ vom 13. Februar 2013 ihren Mieterinnen und Mietern Monatsmieten erlassen hat, wenn sie ihre Bodenbeläge selbst entfernt haben, ohne sie darüber zu informieren, dass es sich dabei um asbesthaltige Platten handelte?

2. Mit welchen Maßnahmen gewährleistet der Senat, dass die Mieterinnen und Mieter in Wohnungen von öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften vor der Gesundheitsgefährdung durch brüchige Asbestplatten und Asbestkleber und anderen asbesthaltigen Baumaterialien geschützt werden?

Präsident Ralf Wieland:

Senator Müller, bitte schön!

Bürgermeister Michael Müller (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt):

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Ich habe die GEWOBAG zu dem fraglichen Sachverhalt um Auskunft gebeten. Aus der Auskunft ergibt sich, dass der in dem RBB-Beitrag geäußerte Verdacht nicht stimmt. Richtig ist vielmehr, dass Mieter, die auf unbeschädigten Flexfliesen Laminat aufbringen wollen, einen Zuschuss der Gesellschaft erhalten, der in Form von Mietnachlässen gewährt wird. Sind Flexfliesen defekt, werden die Mieter seitens der GEWOBAG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Arbeiten nicht von ihnen durchzuführen sind. Die GEWOBAG informiert die Mieterinnen und Mieter über die Problemstellung im Zusammenhang mit asbesthaltigen Baustoffen. Neben einer schriftlichen Mieterinformation über mögliche Gefahren von Asbestbelastungen werden Mieterinformationsveranstaltungen abgehalten und die Mieterbeiräte in einer gesonderten Veranstaltung intensiv über die mit Asbest einhergehenden Problemstellungen und die bei der GEWOBAG festgelegten Verfahrensabläufe zum Umgang mit Asbest informiert. In diesem Zusammenhang arbeitet die GEWOBAG mit zertifizierten Firmen und externen Gutachtern zusammen, um im jeweiligen Einzelfall die Frage asbesthaltiger Baustoffe zu klären.

Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abgeordneter Otto: Es besteht grundsätzlich kein Gebot zur Entfernung von Asbestprodukten nach der Gefahrstoffverordnung. Sollen an einem asbesthaltigen Wohnbelag Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden, sind derzeit nur einzelne defekte Teile, z. B. einzelne dieser Vinylplatten, also dieser Flexplatten, zu entfernen und durch asbestfreie zu ersetzen. Für den zukünftigen Umgang bei Sanierungsarbeiten hat sich eine bundesweite Arbeitsgruppe konstituiert, an der Berlin sich natürlich aktiv beteiligt – mit dem LAGetSi, mit meiner Verwaltung, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem BBU, der DEGEWO und der GESOBAU.

Aus Gründen der baurechtlichen Gefahrenabwehr nach § 3 der Bauordnung sind Gebäude so instand zu halten, dass keine Gesundheitsgefahren entstehen. In diesem Sinn eignen sich möglichst emissionsreduzierte Sanierungsverfahren, insbesondere bei laufender Gebäudenutzung, für die Einhaltung des Bauordnungsrechts. In Anlehnung an die als technische Baubestimmung eingeführte Asbestrichtlinie, die den Verbleib schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden ausdrücklich erlaubt, sofern sie ordnungsgemäß beschichtet oder räumlich gekapselt sind, widerspricht das Belassen eines auch asbesthaltigen fest gebundenen Klebers unter Beachtung von baulichen Schutzmaßnahmen nicht dem baurechtlichen Schutzziel. Die aus den verschiedenen Vorgaben resultierenden offenen bautechnischen und methodischen Fragen befinden sich noch in einem Klärungsprozess. Hierzu ist beabsichtigt, eine Fachrunde einzurichten. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir entsprechend daran beteiligt sind.

Präsident Ralf Wieland:

Vielen Dank! – Herr Kollege Otto! Für eine Nachfrage haben Sie das Wort. Bitte schön!

Andreas Otto (GRÜNE):

Da muss man ja fragen. – Es ist zu begrüßen, dass Sie jetzt eine Fachrunde einberufen wollen, Herr Senator, es zeigt aber doch gleichzeitig, dass da einiges im Argen liegt. Ich warte z. B. seit zehn Wochen auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema. – Jetzt konkret: Im Jahr 2000 ging es um 60 000 Wohnungen im Landeseigentum, die eine Asbestbelastung hatten. Wie viele sind das heute? Welchen Sanierungsplan haben Sie denn für die?

Präsident Ralf Wieland:

Bitte schön, Herr Senator!

Bürgermeister Michael Müller (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt):

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht beantworten, wie der Sanierungsplan konkret für diese Wohnungen ist, und ob es überhaupt diesen Umfang hat, das kann ich Ihnen im Moment so auch nicht bestätigen. Wir sind dabei, das entsprechend aufzuarbeiten. Auch in Ihrer Anfrage werden wir das sicherlich mit berücksichtigen, die fertig ist. Das war eine der Kleinen Anfragen mit 30 Fragen. Insofern haben die ein bisschen Zeit in Anspruch genommen. Aber wir sind an dem Thema dran. Genau kann ich Ihnen den Sanierungsplan jetzt nicht darstellen.

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