Die Wohnungs- und Mietenpolitik des Berliner Senats in den Jahren 2017 - 2021

03.01.17 –

Veranstaltung

Der 19. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 18.01.2017 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Andreas Otto, MdA, Bündnis 90/Die Grünen, direkt gewählter Abgeordneter aus Pankow, wird zu dem Thema „Die Wohnungs- und Mietenpolitik des Berliner Senats in den Jahren 2017 - 2021“ referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten. Er leitet den Parlamentsausschuss für Bauen, Wohnen und Mieten und setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Mieten in der Mieterstadt Berlin bezahlbar bleiben, dass es auch Neubauwohnungen für Haushalte mit wenig Geld gibt und dass öffentliche Gebäude energetisch saniert werden.

Rot-rot-grüne Koalition und das Wohnungs- und Mietenproblem

Bis 2021 soll es 55.000 neue Wohnungen im Landesbesitz geben, 30.000 davon durch Neubau. Bis 2024 will Rot-Rot-Grün durch Ankauf und Neubau 400.000 Wohnungen in den landeseigenen Bestand bringen. Bei Neubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften soll der Sozialwohnungsanteil bei 50 % liegen. Bisher lag die Quote bei einem Drittel. Die Mieten der landeseigenen Wohnungen dürfen bis 2021 nur noch um maximal 2 % steigen. Wird ein landeseigenes Wohnhaus modernisiert, darf die Wohnungsgesellschaft nicht mehr bis zu 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieten umlegen, sondern nur bis zu einer Höhe von maximal 6 %. Außerdem soll der Modernisierungsaufschlag zeitlich befristet werden. Die Koalition verfolgt weiterhin das Konzept der Nachverdichtung.

 

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Aktuelles | Baupolitik