GSW-Kontrakt des Senats nützt MieterInnen gar nichts

Der Senat hat die Zustimmung zu einem möglichen Börsengang der GSW unter anderem damit begründet, dass sowohl die MieterInnen, als auch die ArbeitnehmerInnen von der Verlängerung bestimmter Schutzrechte profitieren würden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 16/14423 musste der Senat jetzt zugeben, dass die MieterInnen anlässlich der Zustimmung zum Börsengang keinerlei Informationen und keine Mietvertragsergänzung über weiter gehende Rechte erhalten haben. Das betrifft zum Beispiel die grundsätzliche Anwendung des Mietspiegels oder den Schutz vor Kündigung im Zusammenhang mit einer besseren wirtschaftlichen Verwertung von Miethäusern. Lediglich jene, die bereits im Dezember 2000, also vor zehn Jahren, einen Brief des damaligen Senators Peter Strieder erhielten, hätten eine schriftliche Ergänzung zu ihrem Mietvertrag bekommen können.

Alle, die seitdem in GSW-Wohnungen neu eingezogen sind, haben davon nichts. Bei der Berliner Fluktuation von ca. 10 Prozent jährlich ist das möglicherweise die Hälfte der Mieterschaft des Unternehmens. Sie alle können sich auf die Vereinbarung zwischen Berlin und den BesitzerInnen der GSW nicht berufen.

Gleiches gilt für die Vereinbarungen bezüglich der ArbeitnehmerInnenrechte. Die Beschäftigten der GSW haben kein Schriftstück in der Hand, dass irgendwelche Zusicherungen einklagbar macht. Da nützt auch die Mitgliedschaft der Finanzverwaltung im Aufsichtsrat nichts, genauso wenig wie der sogenannte Implementierungsausschuss.
Die Vertretung des Senates in diesen Gremien hat überhaupt eher Alibi-Charakter. Der Senat kann nicht einmal die Frage beantworten, welche Investitionen in die energetische Sanierung der Bestände die GSW für die nähere Zukunft plant. Dabei gab es auch dazu 2004 eine Verpflichtung.

Der GSW-Verkauf war wohnungspolitisch von Anfang an ein Fehler. Der rot-rote Senat hat wichtige Wohnungsbestände an Heuschrecken verkauft. Die Zustimmung zum Börsengang wurde mit vermeintlichen Vorteilen für die MieterInnen und ArbeitnehmerInnen schöngeredet. Auch wenn die Ausgabe der Aktien zunächst abgesetzt wurde, ist der Börsengang mit ungewissen Folgen für die Mieterschaft jederzeit zu erwarten.

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