Zweckentfremdung in der Innenstadt begrenzen

Wohnraum in Berlin wird knapper und muss in Teilen der Stadt gegen Umnutzung geschützt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will gegen Zweckentfremdung dort vorgehen, wo Wohnraum knapp ist. Ferienwohnungen, Umnutzung und Abriss entziehen dem Markt Mietwohnraum. Für alle Wohnungen, die heute dem Dauerwohnen entzogen werden, müssen irgendwann neue errichtet werden. Das ist die teurere Variante, sowohl für die Mieterinnen und Mieter, als auch für Berlin.

Im Rahmen unserer Initiative für einen sozialen Wohnungsmarkt behandelt der Ausschuss für Bauen und Wohnen heute den Antrag "Zweckentfremdung verhindern" (DS 16/3847).
Im Rahmen einer Anhörung hatten vor zwei Wochen Experten aus Hamburg über das dortige Verfahren berichtet. Danach ist es grundsätzlich möglich, Zweckentfremdung auch in Teilbereichen der Stadt mit einem sehr engen Markt für günstigen Wohnraum zu begrenzen.

Seit 2006 ist die gesetzgeberische Kompetenz für das Zweckentfremdungsrecht auf die Länder übergegangen. Wir wollen, dass der Senat in Berlin aktiv wird und insbesondere die massenweise Umnutzung von Mietwohnraum in Ferienwohnungen steuert. Der Fall in der Wilhelmstraße beweist, dass nicht alles dem Selbstlauf überlassen werden kann.



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