Was muss das rot-rote Wohnraumgesetz leisten?

Die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin seit den 70er Jahren hat einen bedeutenden Anteil am Schuldenberg der Stadt verursacht. Trotzdem sind Sozialwohnungen oft teurer als solche am freien Markt. Die Belegungsrechte der Stadt hat der Senat zu einem großen Teil aufgehoben. Häuser, für die 15 Jahre lang viele Millionen Euro aufgewendet wurden, sind nach dem Stopp der Anschlussförderung mithilfe der "Kostenmiete" von Neuinvestoren entmietet und die Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Neben dem Fanny-Hensel-Kiez 2010 betraf das jüngst Wohnungen in der Kochstraße, ebenfalls in Berlin-Kreuzberg.

Wir fordern vom Senat die Überführung der Sozialmieten in die Vergleichsmiete nach Mietspiegel. Für die Wohnungen, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, müssen die alten Kostenmieten, die tatsächlich nach einem Insolvenzverkauf überhaupt keine Basis mehr haben, rechtssicher gesenkt werden.

Der Senat soll im Einzelfall Sozialwohnungen aus insolventen Beständen in bestimmten Stadtlagen kaufen. Dieses auch haushaltspolitisch sinnvolle Vorgehen wurde von Rot-Rot bisher nicht einmal ausprobiert.

Seit fünf Jahren hat die rot-rote Koalition die gesetzliche Möglichkeit gehabt, ein eigenes Wohnraumgesetz vorzulegen. Offenbar ist der viel kritisierte Referentenentwurf vom Sommer 2010 nunmehr im Senat angekommen. Er muss sich daran messen lassen, ob er die Anforderungen für einen Ausstieg aus dem alten System der Wohnungsbauförderung erfüllt, die Überleitung der Mieten in das Vergleichsmietensystem gewährleistet und die Perspektive für einen bescheidenen Wohnungsbau der Zukunft aufzeigen kann.

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