Rot-Rot tut nichts für Kündigungsschutz nach Umwandlung

Rot-Rot hat den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine neue Kündigungsschutzverordnung im Bauausschuss zum vierten Mal von der Tagesordnung abgesetzt. Die Koalition hat damit wieder einmal gezeigt, dass ihr die Berliner Mieterinnen und Mieter egal sind. Für den Kündigungsschutz nach der Umwandlung von Mietwohnungen tut Rot-Rot nichts.

Immer mehr Mietwohnungen werden in Teilen der Stadt in Eigentumswohnungen umgewandelt. Unser Vorschlag ist, die maximale Kündigungsfrist von zehn Jahren nach Umwandlung auf die Berliner Gebiete auszudehnen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Bisher gilt der Kündigungsschutz z.B. nicht im Bezirk Mitte.
Deshalb haben wir bereits im Januar beantragt, dass der erweiterte Kündigungsschutz für WohnungsmieterInnen gemäß Paragraph 577a BGB in Berlin verlängert und die bisherige Abgrenzung der Gebiete überprüft wird.

Die in vier Bezirken geltende Schutzfrist von sieben Jahren endet im August 2011. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass der Senat prüft, welche weiteren Gebiete der Stadt dieses Schutzes bedürfen und dann zügig eine neue Verordnung beschließt.

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Drucksache: Wohnungsmarkt sozial gestalten (I):Kündigungsschutz bei Wohnungsumwandlungen verlängern und erweitern Drs. 16/3758

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