Rot-Schwarzen Streit beenden – Zweckentfremdungsgesetz jetzt auf den Weg bringen

 pressemitteilung 

SPD und CDU blockieren sich beim Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum gegenseitig. Die Zeche für den internen Machtkampf und die Handlungsunfähigkeit der Koalition zahlen die Mieterinnen und Mieter – insbesondere die mit kleinem Geldbeutel.

Schon im Mai wurde der Senat vom Berliner Abgeordnetenhaus beauftragt, ein Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum zu erarbeiten. Der jetzt endlich vorliegende Entwurf beschränkt sich lediglich auf die Innenstadtbezirke und berücksichtigt die besonderen schutzwürdigen Interessen von sozialen Projekten wie z.B. Betreuungseinrichtungen und Kitas oder die gewerbliche Nutzung von Wohnraum bei Selbständigkeit zu wenig.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt jetzt einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus ein, der diese besonderen Interessen ausreichend berücksichtigt und gleichzeitig eine wirksame Steuerung der wachsenden Zweckentfremdung von Wohnraum ermöglicht (DS 17/0781). Unser Entwurf sieht einen großen Ermessensspielraum für die Bezirke vor. Eine Zweckentfremdung liegt erst dann vor, wenn 50 Prozent und mehr einer Wohnfläche zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Existenzgrundlage freiberuflich Arbeitender bleibt so erhalten.

SPD und CDU haben bisher keine überzeugende Lösung für diese Probleme entwickelt. Sie können unserem Entwurf jetzt zustimmen, um ihrem verfassungsmäßigen Auftrag der Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Wohnraum endlich nachzukommen.

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