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Der Senat muss schnellstens einen Überblick zur Asbestbelastung der Berliner Wohngebäude liefern. Die vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) heute bekannt gegebenen 48 000 asbestbelasteten Wohnungen sind nur ein Teil des Problems: Der Senat hat beispielsweise im Zuge der GSW-Privatisierung 10 000 Wohnungen verkauft, die er selbst im Jahr 2000 als belastet eingestuft hat.
Asbest ist ein Baustoff, der Krebserkrankungen hervorrufen kann, wenn Fasern eingeatmet werden. Nach wie vor sind Wohngebäude in Berlin mit Bauteilen ausgestattet, die den gefährlichen Stoff enthalten. Die derzeitige Diskussion konzentriert sich auf Bodenplatten mit Asbestfasern, die bei Beschädigung der Platten austreten können. Welche anderen Bauteile – z.B. Asbestzementplatten im Außenbereich oder Rohrleitungen – noch vorhanden sind und ebenfalls ausgetauscht werden müssen, ist unbekannt.
Wir fordern vom Senat:
Am 27. Februar wird sich der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr des Berliner Abgeordnetenhauses mit dem Thema Asbest in Wohngebäuden befassen und eine Anhörung durchführen. Der Senat muss umfassend Stellung nehmen.
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