Umbau des Jahnsportpark zum Sportpark für alle - Erst planen, dann bauen

05.11.20 –

Unsere Koalition aus SPD, Die Linke und Bündnis90 /Die Grünen hat sich auf einen Kompromiss über das weitere Vorgehen zum Umbau des Jahnsportparks zu einem Inklusionssportpark geeinigt.

Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zu der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die landeseigene Sportanlage Jahnsportpark zu einer inklusiven Sportanlage zu entwickeln.

Es gilt der Grundsatz: erst planen, dann bauen.

Weiteres Vorgehen:

1. Die Koalition bekennt sich zu den ermittelten sportlichen und inklusiven Bedarfen und dem Ziel, diese im Rahmen der Planungs- und Baumaßnahmen umzusetzen.

2. Der Senat richtet umgehend die notwendigen Ausweichsportstätten für das Cantianstadion her, damit in Spiel- und Wettkampfbetrieb der Vereine während der Baumaßnahmen keine verfahrensbedingten Lücken entstehen. Die Vorlage auf eine Teilentsperrung dieser Mittel wird kurzfristig von der Sportverwaltung dem Hauptausschuss vorgelegt.

3. Das Cantianstadion wird so lange wie möglich bis zum Abschluss der Planungen bzw. Baubeginn, mindestens aber bis zur Bereitstellung der Ersatzsportflächen genutzt. Die Sportverwaltung bemüht sich entsprechend um Verlängerung der Betriebsgenehmigung. Die Baumaßnahmen sollen so geplant und durchgeführt werden, dass ein paralleler Sportbetrieb weitestgehend möglich bleibt.

4. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fasst unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Die Planreife wird für Ende 2022 angestrebt, danach ist der Bau des Stadions möglich.

Das B-Planverfahren wird parallel zum Planungsfortschritt durchgeführt.

5. Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Inneres/Sport führen auf der Basis der 2020 aktualisierten Machbarkeitsstudie mit Beginn des Jahres 2021 ein dialogisches städtebauliches Werkstattverfahren für einen Masterplan für den Jahnsportpark durch. Ergebnisse dieses Werkstattverfahrens sollen bis zum III. Quartal 2021 vorgelegt werden.

Die Bezirke, Nutzer*innen und Anwohner*innen sind im Werkstattverfahren zu beteiligen.

Die Variantenuntersuchung soll klären, wie die Anmeldungen aus dem Bedarfsprogramm an dem Standort untergebracht werden können, welche Optionen im Umgang mit der denkmalgeschützten Hinterlandmauer und der Einbeziehung der Max-Schmeling-Halle bestehen und welche Rolle der bauliche Bestand, z.B. beim Cantianstadion, spielen kann. Im Werkstattverfahren sind auch Fragen der verkehrlichen Erschließung und naturschutzrechtlich relevanter Eingriffe zu berücksichtigen. Eventuelle Rückbaumaßnahmen erfolgen frühestens nach Abschluss des Wettbewerbs.

6. Auf Basis der Ergebnisse des Werkstattverfahrens wird für das Cantianstadion und das Gesamtareal ein Realisierungswettbewerb (Architekturwettbewerb; verbunden Architektur Hochbau und Freiraumgestaltung Sportpark) mit dem Ziel eines Abschlusses innerhalb von 6 Monaten gestartet. Ziel bleibt die schnellstmögliche Realisierung des Projekts.

7. Der Senat erstellt auf Grundlage dieser Einigung eine Vorlage zur Entsperrung und Bereitstellung der notwendigen Planungsmittel.

 

 

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