NEU: Berliner Aufarbeitungsbeauftragtengesetz

23.07.17 –

Pressemitteilung

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Gesetz über den Stasi-Landesbeauftragten legen die Fraktionen von SPD, CDU, Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus den Vorschlag einer Novelle vor.

Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine umfangreiche Überarbeitung dar. Er berücksichtigt veränderte Aufgabenstellungen, die gewachsene Praxis der Behörde unter der Leitung des bisherigen Landesbeauftragten und die parallele Gesetzgebung jener Bundesländer, die gleichartige Gesetze haben. Vor allem entfällt die Befristung auf jeweils fünf Jahre, die die bisherige gesetzgeberische Praxis gekennzeichnet hat.

Der Entwurf nebst Begründung und Synopse zum Vergleich mit dem alten Gesetz können Sie hier » nachlesen.

Die parlamentarische Beratung wird so erfolgen, dass das Gesetz im Herbst in Kraft treten soll. Zuvor erfolgt eine Behandlung in den Ausschüssen Kultur sowie Inneres.

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