Senat darf MieterInnen zu den Wahlen der Mieterräte nicht ausschließen

08.08.16 –

Pressemitteilung

Zu den Vorgängen anlässlich der Mieterratswahlen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften:

Der Senat muss erklären, wie es zur Aberkennung des passiven Wahlrechts von BewerberInnen bei den angesetzten Wahlen zu den Mieterräten kommen konnte. Wenn die rechtlich einwandfreie Durchführung der Wahlen nicht gewährleistet ist, müssen sie wiederholt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Aufklärung und wird das Thema für die nächste Sitzung des Ausschusses Bauen/Wohnen/Verkehr, die vor den Abgeordnetenhauswahlen stattfindet, anmelden.

Das gerade beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz soll die Beteiligung der MieterInnen an Unternehmensentscheidungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verbessern und durch Mitbestimmung mehr Akzeptanz und Kompromisse bei Neubauprojekten und Modernisierungen erreichen. Das Gesetz formuliert als einzige Bedingung für die Mitarbeit in den Mieterräten die Eigenschaft "MieterIn". Dass der Senat und die landeseigenen Wohnungsunternehmen nunmehr über externe Wahlkommissionen eine Überprüfung der KandidatInnen auf Basis von Dossiers der Wohnungsbaugesellschaften durchführen, entbehrt einer Rechtsgrundlage und wirft erhebliche politische und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Über 100 KandidatInnen, die sich im Interesse der Mieterschaft ihres Quartiers engagieren wollten, wurde die Wählbarkeit abgesprochen. Damit ist es schwerer, für den Mieterrat der GESOBAU zu kandidieren als für das Berliner Abgeordnetenhaus. Die Argumentation des Senats, er habe mit all dem nichts zu tun, weil es ja Wahlkommissionen gäbe, ist eine offensichtliche Ausrede. Das Gesetz, dem auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt hat, verpflichtet den Senat und die Wohnungsbaugesellschaften, die erweiterten Mitbestimmungsrechte der MieterInnen zu gewährleisten. Da kann es keine Ausrede geben.

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