Bedarfsausweis Klimaschutz im Wohnbereich notwendig

Der Berliner Senat und die Wohnungsunternehmen im Verband Berlin-Branden­burgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) haben heute eine Rahmenvereinbarung zum Klimaschutz abgeschlossen. Ob diese Vereinbarung mit Leben gefüllt werden kann, hängt von den konkreten Maßnahmen der Einzelunternehmen zur energetischen Sanierung ab.

Im BBU sind auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften aus Berlin organisiert. Bisher hatten sie keinerlei konkrete Vorgaben zur energetischen Sanierung aus der Senatsverwaltung. Das sogenannte Gesamtkonzept des Senates vom Juli 2007 beschwor lediglich eine "Vorreiterstellung" bei energiepolitischen Maßnahmen. Ob auch die landeseigenen Unternehmen ihre Anstrengungen vergrößern, bleibt abzuwarten. So muss z.B. die GESOBAU endlich den Austausch der berüchtigten Einrohrheizungen im Märkischen Viertel durchführen.

Ein moderner Energiestandard nutzt EigentümerInnen und den BewohnerInnen, denn die müssen letztlich die Heizkosten bezahlen. Nach wie vor liegen im Gebäudebereich ca. 30 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland. Der Gebäudeenergiepass soll ab 2008 den energetischen Zustand aller Gebäude dokumentieren. Doch viele Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg wollen den Ausweis nur in der abgeschwächten Form einer Verbrauchsübersicht erstellen. Der Senat und der BBU sind aufgerufen, grundsätzlich den tatsächlichen Energiebedarf der Wohngebäude zu ermitteln. Das ist eine Basis, die Sanierung erst passgenau und damit effektiv möglich macht.

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