Straßenausbau transparent und preiswert machen.

Das Straßenausbaubeitragsgesetz ist zwei Jahre alt und damit sehr jung. Die rot-rote Koalition hat sich damit schwer getan. Und noch immer ist das Chaos groß. Es gibt keine Ausführungsvorschriften. Dafür werden von der Senatsverwaltung Rundschreiben an die Ämter geschickt und bald wieder zurückgezogen. Die Abgrenzung zu den Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Straßen und Teileinrichtungen ist nicht immer klar. Verschiedene Gerichtsurteile machen die politischen Fehler deutlich. Außerdem hatten im Wahlkampf einige Koalitionspolitiker verbreitet, dass sowieso kaum Straßen umgebaut würden und das Gesetz nur geringe Relevanz habe. Diese Behauptungen waren offenbar falsch. Viele Bezirke bereiten inzwischen grundhafte Erneuerungen von Straßen vor.

Zwei Jahre sind zu kurz, um Straßen zu planen, fertig zu stellen und auch abzurechnen. Insofern liegen unvollständige Erfahrungen vor. Deutlich ist aber, dass insbesondere bei Anliegerstraßen die Lösungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung meist kostengünstiger werden. Die Ämter planen nicht im luftleeren Raum, sondern müssen ihre Vorhaben mit den Interessen vor Ort abgleichen.

Wir werden im Ausschuss für Bauen und Wohnen eine Anhörung der Bezirke zum Thema beantragen und die bisherigen Verfahren, insbesondere in puncto Ausbaustandards und Bürgerbeteiligung diskutieren. Der Senat muss endlich klare Ausführungsvorschriften erlassen.

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