Senat darf Mietsteigerungen nicht tatenlos zusehen

In Berlin steigen die Mieten. In mehreren Berliner Bezirken entstehen wegen des höheren Mietniveaus neue soziale Härten. Der aktuelle Wohnungsmarktbericht der IBB und die Studie von Jones Lang Lassalle belegen, dass die Mieten in Berlin insgesamt stärker steigen als die Einkommen. Und das in den meisten Fällen ohne eine adäquate Steigerung des Wohnwertes. Der Senat darf nicht tatenlos zusehen, sondern muss sich in der Mietenpolitik engagieren.

Wir haben eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen: Der Senat soll über den Bundesrat erreichen, dass die Mieten bei Neuvermietung bei 15 Prozent über der Vergleichsmiete gekappt werden. Eine solche Regelung soll in das BGB eingeführt werden. Außerdem sollen die Kappungsgrenzen bei der alle drei Jahre möglichen Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent reduziert werden.

Die Koalition hat unseren Neuvermietungsantrag bei der Beratung im Ausschuss ohne Begründung abgelehnt. Noch anlässlich ihrer Fraktionsklausur im Januar hatte die SPD sich dafür ausgesprochen, "..die bundesweit geltenden Regelungen für Mieterhöhungen mieterfreundlich zu modifizieren."

Morgen wird der Antrag im Abgeordnetenhaus beraten, dann wird sich zeigen, was die SPD unter sozialer Mietenpolitik versteht.

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