Energiekosten im Mietspiegel stärker berücksichtigen

Die Steigerung der Mieten in Berlin trifft viele Empfänger von Arbeitslosengeld II. Der Mietspiegel weist zwar eine durchschnittliche Mieterhöhung von nur 1,7 Prozent auf, doch die Steigerung bei kleinen Wohnungen unter 40 Quadratmetern Wohnfläche ist überdurchschnittlich hoch. Die 5,3 Prozent Mieterhöhung dort trifft vor allem Menschen, die oft bereits eine hohe Mietbelastungsquote haben und die in nicht wenigen Fällen Empfänger von Arbeitslosengeld II sind. Die Kosten der Unterkunft steigen für die öffentlichen Haushalte entsprechend an.

Energetische Kriterien bleiben im Mietspiegel nach wie vor nur eine Nebensache: Die energetische Qualität der Wohnungen wird genauso bewertet wie fehlende Gegensprechanlagen oder Stellplätze. Wir fordern: Angesichts der Bedeutung des energetischen Zustandes einer Wohnung für den persönlichen Geldbeutel und nicht zuletzt für den Klimaschutz, müssen energetische Wohnungskriterien ein Hauptaspekt im Mietspiegel werden.

Allen MieterInnen muss der Energieausweis einer Wohnung ausgehändigt werden. Bündnis 90/Die Grünen bringen heute einen Antrag ein, der zumindest landeseigene Gesellschaften zu dieser Transparenz verpflichten soll. Nur wenn die Energiebilanz einer Wohnung bekannt ist, können MieterInnen auch die Kosten abschätzen.

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