BGH-Urteil bedroht Kündigungsschutz für Berliner Mieter

In Berlin werden immer mehr Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs stellt den Kündigungsschutz von Mietern bei einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung infrage. Käufer von Wohneigentum können die Schutzfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterwandern, wenn sie erst wegen Eigenbedarf kündigen und danach von Miet- in  Eigentumswohnung umwandeln.

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat zu einer Bundesratsinitiative auf, um die Schutzfristen der Berliner MieterInnen zu sichern. Der Bundesgesetzgeber ist dringend gefordert, die Kündigungsregelungen für Eigenbedarf im Bürgerlichen Gesetzbuch zu überprüfen und die gewollte Schutzfrist für Mietverhältnisse von mindestens drei Jahren nach einem Wohnungs- oder Hausverkauf und dem Entstehen von Eigenbedarf erneut festzulegen.

Im einem konkreten Fall vor dem BGH erfolgte in München eine auf Eigenbedarf begründete Kündigung bereits vor der Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung. Der BGH sah deshalb keine Möglichkeit, den Kündigungsschutzparagraphen 577a BGB anzuwenden.

Siehe: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2009
[Aktenzeichen: VIII ZR 231/08]

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