Landesimmobilien - Verkaufen ist nicht alles!

Der Senat erstellt derzeit ein Gesamtkataster aller Immobilien des Landes Berlin. Diese Gelegenheit muss Berlin nutzen, um seine Liegenschaftspolitik grundsätzlich zu verändern. Bündnis 90/Die Grünen fordern eine aktive Flächenbevorratung und politische Ziele für den Umgang mit öffentlichem Immobilieneigentum in Berlin. Soziale und kulturelle Belange kommen sonst zu kurz.

Nicht jeder ist ein Golfclub - Klare Regeln für Objektverkäufe schaffen:

Die Stichworte Marinehaus, Kohlfurter Straße, Rotaprint-Gelände und nach heftigen öffentlichen Auseinandersetzungen auch Wiesenstraße und Mellowpark stehen dafür, dass ursprünglich zum Verkauf vorgesehene Objekte einer kulturellen oder sozialen Nutzung zugeführt wurden. Auch gibt es neuerdings einzelne Grundstücke, die an sogenannte Baugruppen vergeben werden.

Aber das Projekt für altersgerechtes Wohnen in der Gerichtstraße kam trotz Protesten nicht zustande. Und bei so unterschiedlichen Objekten wie dem Amerikahaus, dem Studentendorf Schlachtensee, dem Gebiet am Humboldthafen und dem Hotelneubau am Hammarskjöldplatz ist die Zukunft strittig.

Bis heute erschließt sich nicht, warum in einem Fall Objekte problemlos unter politischen Gesichtspunkten vergeben wurden und in anderen ähnlich gelagerten Fällen nicht. Diese Entscheidungen müssen in Zukunft rechtzeitig und nach nachvollziehbaren Regeln erfolgen.

Bündnis 90/Die Grünen schlagen deshalb vor, das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds aufzuspalten und ein "Gestaltungsvermögen" zu bilden, das dem bedingungsfreien Bieterverfahren entzogen ist und dessen Objekte im Festpreisverfahren vergeben werden.

An die Zukunft denken - Nachhaltige Gebäudewirtschaft betreiben:

Berlin braucht zudem eine Regelung für die Bevorratung von Grundstücken und Gebäuden. Die Engpässe, die es im vergangenen Jahr in Charlottenburg, Prenzlauer Berg und Mitte bei Schulgebäuden gegeben hat, sind erste Warnzeichen. Wenn eines nicht allzu fernen Tages der Abverkauf aktuell nicht genutzter Gebäude und Grundstücke vollzogen ist, stehen die Bezirke "blank" da!

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen ist es eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, sich auf Veränderungen in der Stadt vorzubereiten, die neuen Flächenbedarf nach sich ziehen. Hierzu bedarf es einer praktikablen und kostengünstigen Lösung für ein Vorratsvermögen in Verwaltung der BIM, bei der gleichzeitig die Bezirke nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden.

Der Senat hat eine solche Lösung in Aussicht gestellt (Rote Nummer 1356 C): "Bei einer Zuweisung derartiger Immobilien (i.e. Schulgebäude) kann dem nur vorübergehenden Nutzungsverzicht durch den Bezirk dadurch Rechnung getragen werden, dass zunächst andere Verwaltungen des Landes Berlin oder nachgeordnete Einrichtungen einen für das jeweilige Gebäude passenden Zwischennutzungsbedarf anmelden." Als aber der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Schule am Marheinekeplatz eine solche Lösung erbat, wurde er von der BIM zurückgewiesen.

Im Überblick- Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen:

Das Land Berlin kennt zur Zeit nur zwei Kategorien der Vermögenszuordnung für seinen Immobilienbestand: Zum einen das Fachvermögen, in dem alle betriebsnotwendigen Gebäude und Grundstücke angesiedelt sind, die aktuell fachlich genutzt werden. Zum anderen das Finanzvermögen des Liegenschaftsfonds, das meistbietend und bedingungsfrei verkauft werden soll.

Diese Regelung ist überholt und wird den erforderlichen Funktionen des landeseigenen Immobilenbestandes nicht gerecht. Wir brauchen eine grundlegende Revision der Vermögenszuordnung, an deren Ende die Aufteilung des Landesvermögens in vier Kategorien steht.

  1. Im Fachvermögen des Landes und der Bezirke sollen wie bisher die betriebsnotwendigen und entsprechend fachlich genutzten Immobilien des Landes geführt werden. Diese Objekte zu verwalten ist Aufgabe des Landes und der Bezirke
  2. Es ist ein Vorratsvermögen für Immobilien zu bilden, das für zukünftige fachliche Nutzungen zur Verfügung steht und es dem Land und den Bezirken erlaubt, sich an wechselnde Bedarfe anzupassen. Dieses Vermögen soll im Fachvermögen angesiedelt bleiben und von der BIM verwaltet werden, solange es für die fachliche Nutzung nicht benötigt wird. Einnahmen und Kosten werden geteilt.
  3. Beim Liegenschaftsfonds ist ein Fondsvermögen I zu separieren, das dazu dient, den Liegenschaftsfonds, - wie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen - als gestaltendes Instrument für die Stadtentwicklung zu nutzen. Das Fondsvermögen I soll mindestens 20 Prozent der zum Verkauf bestimmten Objekte umfassen, die sich im Liegenschaftsfonds befinden. Die Grundstücke sollen nach inhaltlichen Kriterien im Festpreisverfahren vergeben werden.
  4. Objekte, die sich im Fondsvermögen II des Liegenschaftsfonds befinden, sind wie bisher über bedingungsfreie Bieterverfahren und in Ausnahmefällen über Versteigerungen meistbietend zu verkaufen.


Antrag zum weiteren Umgang mit Landesimmobilien: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-2500.pdf

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