SPD und Linke lassen MieterInnen im Stich

Schon jetzt gibt es viele Haushalte in Berlin, die über 40 Prozent ihres Einkommens für eine Mietwohnung ausgeben. Und in angesagten Bereichen der Stadt werden völlig überhöhte Mieten (manchmal bis 50 Prozent) verlangt. Jeder Auszug eines Mieters bietet die Gelegenheit, die bisherige Miethöhe noch stärker anzuheben. Eine Chancengleichheit bei der Bewerbung um Wohnraum besteht auf diese Weise für Alleinerziehende oder Familien mit geringeren Einkommen nicht mehr.

Deshalb wollen Bündnis 90/Die Grünen die Mietengesetzgebung mieterfreundlicher machen. Die Miethöhe bei Neuvermietungen war bisher rechtlich kaum regelbar. Sie soll bei 15 Prozent über der Vergleichsmiete gekappt werden. Das wollen die Grünen per Bundesratsinitiative in das BGB einfügen. Rot-Rot hat diesen Antrag abgelehnt und bietet selbst keine Alternative an.

Ebenfalls mietentreibend sind viele Modernisierungen. Bisher kann jede Wohnwertverbesserung nach BGB mit 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Egal, ob der Mieter sie braucht und möchte oder nicht.

Mit der Beschlussempfehlung "Energetische Sanierung durch Klimaschutzumlage" wollen Bündnis 90/Die Grünen nur Maßnahmen umlegbar machen, die dem Klima nützen. Dies sind Maßnahmen im Sinne des Energieeinspargesetzes, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung zur Einsparung von Primärenergie. Statt elf Prozent sollen neun Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können.

Energieeinsparung und die Senkung der Betriebskosten werden das zentrale Thema der nächsten Jahre sein. Deshalb wollen Bündnis 90/Die Grünen die Modernisierungstätigkeit darauf konzentrieren. Auch diese Initiative will Rot-Rot in der heutigen Plenarsitzung ablehnen – eine Ignoranz gegenüber den betroffenen MieterInnen.

Klimaschutzumlage:
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-2334.pdf

Mietsteigerungen begrenzen:
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-1981.pdf

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