Schaden am Spreedreieck hätte deutlich gemindert werden können

"Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat ergeben, dass die Schwierigkeiten der geänderten Zuordnung sowohl baulich als auch grundstücksrechtlich bereits 2002 zügig lösbar gewesen wären.

Bereits Anfang 2002 sind Studien im Auftrag des Senates erstellt worden, die eine städtebaulich vertretbare Lösung unter Beibehaltung der vertraglich vereinbarten 15.000m² BGF ermöglichten. Zur Klärung der Eigentumsfrage forderte die Deutsche Bahn AG zeitgleich lediglich eine Eintragung ins Grundbuch (sog. dingliche Sicherung) und eine verhältnismäßig geringere Ausgleichszahlung i.H.v. 1,3 Mio. €. Diese Gesprächsbereitschaft der Deutschen Bahn AG wurde von Seiten der Finanzverwaltung ignoriert. Ohne nachvollziehbaren Grund brach der ehemalige Finanzsenator Sarrazin die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG Ende 2002 ab und zog vor, dem Investor 2004 rd. 8,7 Mio. € zu zahlen, weitere Grundstücke an ihn zu übereignen und eine höhere als ursprünglich vorgesehene und vertraglich vereinbarte Bebauung des Spreedreiecks zu erlauben. Diese baulichen Zugeständnisse gegenüber dem Investor waren aus städtebaulicher Sicht überflüssig, sagte die Zeugin Frau Prof. Nalbach in ihrer heutigen Vernehmung.

Zusätzlich wurde bei der Aussage der Zeugin Frau RA Dr. Dornberger deutlich, dass die Zugeständnisse an den Investor Müller-Spreer, wie die Privatisierung der öffentlichen Verkehrsfläche, zur Unwirksamkeit des, unter Leitung von Senatorin Junge-Reyer, aufgestellten Bebauungsplanes führten. Die Zeugin wies ausdrücklich darauf hin, dass sich die Deutsche Bahn AG bei der Findung einer einvernehmlichen und schadensminimierenden Lösung 2002 durch die Senatsverwaltung für Finanzen blockiert sah."

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