Senat gibt keinen Anreiz zum Energiesparen

Bei landeseigenen Wohnungen soll der Verteilungsschlüssel für Heizkosten auch zukünftig  nicht grundsätzlich auf den so genannten 30-zu-70-Schlüssel umgestellt werden. Der besagt, dass die Heizkosten zu 30 Prozent von der Fläche der Wohnung abhängen und zu 70 Prozent vom gemessenen Verbrauch. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage hervor (Drucksache 16-13816).

Wir fordern, den verbrauchsabhängigen Anteil möglichst hoch zu setzen. Je höher der verbrauchsabhängige Anteil ist, desto größer ist die Motivation zum Energiesparen – und das ist nirgendwo einfacher als am Temperaturregler der eigenen Heizung.

Die neue Heizkostenverordnung von Januar 2009 schreibt vor, dass der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten mindestens 50 bis zu 70 Prozent betragen muss. Der Stillstand zeigt: Der Senat und seine Gesellschaften (mit Ausnahme der DEGEWO) wollen sich wieder einmal auf das Minimum beschränken.

Heizkostenverordnung:
http://www.die-preiswerte-alternative.de/7_neue_heizkostenv.html


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