Übermäßige Belastung der Anlieger der Vossstraße durch Bebauungsplan Wertheim Areal abwenden

Manuel Heide, Andreas Otto und Klaus-Peter von Lüdeke, bau- und stadtentwicklungspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, sagen zum Bebauungsplan am Leipziger Platz:

"Die Sitzung des Ausschusses Bauen und Wohnen im Abgeordnetenhaus von Berlin am 02. Dezember hat bei dem Bebauungsplan I-15b für das Grundstück Leipziger Platz 12-13 deutlich gemacht, dass der Senat viele Fragen nicht beantworten kann.

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die öffentlichen und privaten Belange sachgerecht abgewogen wurden. In der Begründung des Bebauungsplanes wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Belastungsgrenze des Verkehrs bei 41.700 qm Verkaufsfläche liegt und der Step Zentren lediglich 36.000 qm Verkaufsfläche zulässt. Unverständlich ist deswegen, dass sich dies in den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspiegelt. Eine standortverträgliche Festsetzung der Verkaufsfläche ist nur bei der Ausweisung eines Sondergebietes möglich.

Der Senat weist aber stattdessen hier ein Kerngebiet aus, das sowohl im 1. UG als auch im EG jeweils auf einer Grundfläche von 23.000 qm sowie zusätzlich im 1. OG in einer Tiefe von bis zu 7 m Einzelhandel zulässt. Dies ermöglicht theoretisch Einzelhandel auf einer Fläche von über 50.000 qm.

Damit entsprechen aber die in der Begründung angenommenen verkehrlichen nicht den tatsächlich möglichen Belastungen. Hiervon werden insbesondere die Anwohner in der Vossstrasse massiv betroffen sein, über die die Erschließung erfolgen soll. Auch der gesetzte Model-Split von 80% ÖPNV zu 20% MIV lässt befürchten, dass die tatsächliche verkehrliche Belastung deutlich höher sein wird.

Daher fordern die Oppositionsfraktionen eine erneute Behandlung des Bebauungsplanes im Abgeordnetenhaus und eine Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, um hier die offenen Fragen der Verkehrsentwicklung in der Vossstrasse sowie der Einzelhandelsentwicklung fachkundig zu beraten und Korrekturen an dem Bebauungsplan vorzuschlagen.

Die vom Senat vorgebrachte Begründung für die plötzliche Eile im Verfahren, es würden noch im Dezember Arbeiten auf dem Grundstück erfolgen, ist wenig glaubhaft. Offenbar soll durch die dringliche Behandlung dem Investor eine Wertsteigerung des Grundstückes verschafft werden. Dies kann aber kein Ziel einer nachhaltigen Stadtplanung sein.

Eine Zustimmung der Oppositionsfraktionen zu diesem Bebauungsplan kann deswegen am Donnerstag in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses auf keinen Fall erfolgen."

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