Senat täuscht Sozialmieter aus dem Fanny-Hensel-Kiez

Den Mieterinnen und Mietern der Sozialwohnungen im Fanny-Hensel-Kiez in Kreuzberg wurde vom Senat mitgeteilt, dass im Falle von notwendigen Umzügen in andere Wohnungen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften GEWOBAG und DEGEWO entsprechende Angebote bereit hielten.

In der Anhörung im Ausschuss für Bauen und Wohnen am heutigen Mittwoch hat sich heraus gestellt, dass die Vermietungsbüros der genannten Gesellschaften weder vom Senat informiert wurden, noch adäquate Wohnungsangebote offerieren.

Der Senat muss sich vorwerfen lassen, die existenziellen Sorgen der Familien im Fanny-Hensel-Kiez ignoriet zu haben und verantwortungslos zu handeln.

Die Wohnungen in der Schöneberger Straße 5, 5a, 6, 6a zählen zum sozialen Wohnungsbau. Wegen Beendigung der Wohnungsbauförderung hat der Eigentümer das Recht, die sog. Kostenmiete von ca. 13 Euro zu erheben. Das Mietrecht nach BGB gilt im Falle von Sozialwohnungen nicht.

Vor wenigen Wochen wurden die Mieten um ca. 30% auf über 7 Euro erhöht. Die Härtefallregelungen des Landes Berlin mit einer temporären Mietabfederung und einer Umzugsbeihilfe greifen wegen Fristablauf nur begrenzt.

Deshalb ist es umso schlimmer, dass der Senat keinerlei Ersatzangebote zumindest für finanzschwache Mieterinnen und Mieter macht.

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