Erwerb von Sozialwohnungen aus Insolvenzen endlich umsetzen

Sieben Jahre nach Ende der sogenannten Anschlussförderung will die Koalition endlich der Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 16/3049) nachkommen und Sozialwohnungen aus Insolvenzmassen im Einzelfall ankaufen.

Der entsprechende Antrag wurde im Ausschuss für Bauen und Wohnen mehrheitlich angenommen. Heute erfolgt die Abstimmung im Hauptausschuss. Datum für den Berichtsauftrag ist der 31. Juli – es eilt also.

Der Senat muss klären, in welchen Fällen ein Ankauf von Sozialwohnungen möglich und sinnvoll ist. Die Hauptkriterien sind finanzpolitisch und wohnungspolitisch.

Berlin bürgt für die Kredite der Eigentümer, häufig ist das ein Immobilienfonds oder auch eine GbR. Im Insolvenzfall werden die Bürgschaften oftmals fällig. Wer, wie der Senat, bei diesen Geschäften immer draufzahlt, muss handeln und eine Übernahme der Häuser als Gegenleistung anstreben.

Wohnungspolitisch geht es darum, die MieterInnen vor Verdrängung durch die hohen Kostenmieten zu bewahren und die Wohnungen in das Vergleichsmietensystem zu überführen.

Das Beispiel Fanny-Hensel-Kiez beweist, welche Mechanismen greifen, wenn Sozialwohnungen an Spekulanten gehen, die skrupellos eine Kostenmiete von 13 Euro erheben und damit mehr als verdoppeln.

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