Modernisierungskosten nicht zusätzlich den MieterInnen aufbürden

Andreas Otto sagt zu den Überlegungen der Kanzlerin über Sanierung von Mietwohnungen:

Die Bundesregierung will offenbar die Umlagemöglichkeiten auf die MieterInnen im Rahmen energetischer Sanierungsmaßnahmen vergrößern. Das ist einseitig gedacht. Denn es muss der Grundsatz gelten, dass Staat, VermieterInnen und MieterInnen sich die Kosten teilen. Die energetische Sanierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb muss das Mietrecht so modifiziert werden, dass Mieterhöhungen aus anderen Gründen begrenzt werden und so die energetische Sanierung zur echten Priorität wird.

Im Rahmen der Vermietungspraxis sind heute drei Mietsteigerungsmöglichkeiten wesentlich:

  1. Bei Neuverträgen gibt es faktisch keine Obergrenzen, in Berlin kommen Steigerungsraten von 30 Prozent vor.
  2. Alle drei Jahre 20 Prozent Steigerung bis zur Vergleichsmiete.
  3. Modernisierungsumlage von 11 Prozent, auch für Einbauküchen, Parkett oder andere Dinge, die viele nicht haben möchten und doch bezahlen müssen.


Diese drei Möglichkeiten müssen beschnitten werden, damit mehr Spielraum für

energetische Sanierung entsteht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Neuvertragsmieten ins Mietrecht einführen und an der Vergleichsmiete orientieren. Die 20 Prozent in drei Jahren müssen abgesenkt werden und die 11Prozent-Umlage soll in eine Klimaschutzumlage verwandelt werden. Nur das, was der Einsparung von Energie dient, soll notfalls auch gegen den Willen der BewohnerInnen umgelegt werden können. Alles andere, wie z.B. das zusätzliche WC, kann freiwillig vereinbart werden.

Jede 20 Prozent-Erhöhung, die ohne energetische Verbesserung vorgenommen wird, verschenkt Spielraum für die große Aufgabe des Klimaschutzes.

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