Schwarz-Gelb bleibt feindlich für Mieterinnen und Mieter

Die Bundesregierung will offenbar das Mietrecht zum Nachteil der MieterInnen verändern. Modernisierungsumlagen sollen ausgeweitet, das Recht auf Mietminderung beschnitten werden.

Das ist - typisch Bundesregierung - wieder einmal zu kurz gedacht. Die erwartbaren Heizkostensteigerungen der nächsten Jahre sind ein sozialer Sprengstoff. Die energetische Sanierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bleibt bei dem Grundsatz, dass Staat, VermieterInnen und MieterInnen sich die Kosten teilen müssen.

Das Mietrecht muss so modifiziert werden, dass Mieterhöhungen aus anderen Gründen begrenzt werden und so die energetische Sanierung zur echten Priorität wird. Umsteuern statt nur einseitig belasten ist die Tagesaufgabe. Die Modernisierungsumlage von elf Prozent, die auch für Einbauküchen, Parkett oder andere Dinge gilt, die viele nicht haben möchten und doch bezahlen müssen, wollen wir reformieren. Sie soll in eine Klimaschutzumlage verwandelt werden. Nur das, was wirklich der Einsparung von Energie dient, soll notfalls auch gegen den Willen der BewohnerInnen umgelegt werden können. Alles andere, wie z.B. das zusätzliche WC, kann freiwillig vereinbart werden. Die Klimaschutzumlage soll mit maximal neun Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können. Das ist immer noch deutlich mehr, als die Kreditzinsen im Durchschnitt der letzten Jahre. Berlin braucht einen klaren Fahrplan in Form eines wirksamen Klimaschutzgesetzes.

Das Recht auf Mietminderung ist erprobt und soll unter anderem dabei helfen, Baumaßnahmen ordentlich vorzubereiten und in angemessener Frist abzuarbeiten. Wer bei laufender Sanierung in einer Wohnung leben muss, nimmt erhebliche Lasten auf sich. Für Räume, die zeitweise weder nutz- noch betretbar sind, die volle Miete zu verlangen, ist völlig unangemessen.

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