Mieterhöhungen in Berlin - Senat muss endlich aktiv werden

Der Leerstand in Berlin sinkt deutlich ab. Dies hat der neue Marktmonitor des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmer (BBU) gezeigt. Die VermieterInnen nutzen das für Mieterhöhungen aus. Insbesondere bei Neuvermietungen werden erhebliche Aufschläge erhoben. Der Senat muss jetzt aktiv werden.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dürfen ihrerseits die Mietenspirale nicht weiter hochdrehen. Auch bei Neuvermietungen müssen sie sich unbedingt am Mietspiegel orientieren. Modernisierungsaufschläge müssen auf energetische Maßnahmen begrenzt werden.
Jetzt rächt sich auch, dass durch den Verkauf ganzer Gesellschaften, zuletzt der GSW durch Rot-Rot, das Potential zur sozialpolitischen Steuerung der Wohnungsversorgung deutlich geringer geworden ist.

Auf Bundesebene muss der Senat sich für eine Veränderung des Mietrechts einsetzen, damit auch bei Neuvermietungen der Mietspiegel die Basis bildet. Bisher gibt es als Begrenzung nur den Wucherparagraphen im Strafrecht (bei mehr als 50 Prozent Aufschlag) und das Wirtschaftsstrafgesetz, das in Paragraph 5 die Ausnutzung eines geringen Angebots als Ordnungswidrigkeit einstuft. Allerdings ist dieses Mittel in Berlin gegenwärtig nicht in Anwendung, weil der Senat ein geringes Angebot, also einen stark abgesunkenen Leerstand, gar nicht feststellen will.

In mittlerer Zukunft muss auch über Neubau geredet werden. Umso bedauerlicher ist es, dass gegenwärtig noch die Altlasten des missratenen Wohnungsförderprogramms seit den 70er Jahren abgearbeitet werden müssen. Der passgenaue Einsatz von Fördermitteln ist daher derzeit nicht möglich.

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