Wohnraumgesetz hilft Sozialmietern nicht

Das aktuelle rot-rote Wohnraumgesetz ist ungeeignet, Fälle wie im Fanny-Hensel-Kiez zu vermeiden. Dort hatte der neue Eigentümer die so genannte Kostenmiete erhoben. Die Folge war eine Steigerung der Miete auf zum Teil über 13 Euro pro Quadratmeter. Viele konnten das nicht bezahlen und mussten ausziehen.

Wir wollen, dass endlich zielgerichtete Schritte unternommen werden:

  1. Der Senat muss eine gesetzliche Regelung schaffen, die den Erwerbspreis bei der letzten Veräußerung von Häusern zur Grundlage der Kostenmiete macht und nicht mehr die Mondpreise aus einer Zeit, als Geld für den Berliner Senat keine Rolle spielte.
Der aktuelle Gesetzentwurf lässt weiterhin die Umlage fiktiver Kosten zu.
  2. Der Senat muss eine Verordnung erlassen, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig macht. Eine entsprechende Verordnung kann der Senat auf Basis des Baugesetzbuches für fünf Jahre erlassen. Für Wohnungen in Gebieten mit hohem Umwandlungsdruck entsteht dadurch eine Möglichkeit, die Entwicklung zu steuern.
  3. Der Senat muss Sozialwohnungen aus insolventen Beständen in bestimmten Stadtlagen ankaufen. Das ist nicht nur wohnungspolitisch sinnvoll, weil es die Zweckbindung der Wohnungen sichert, sondern auch haushaltspolitisch sinnvoll.
  4. Der Senat muss die weitreichende Freistellung von Belegungsbindungen beenden. Die Sozialwohnungen müssen stärker für Menschen mit wenig Geld zur Verfügung stehen.



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