Rot-Rot hat keine Linie in der Wohnungspolitik

Rot-Rot hat den Kompass in der Mietenpolitik nicht erst in diesen Tagen verloren. Viel zu viel hat die Koalition in den vergangenen Jahren verpasst. Wenn ungerechtfertigter Leerstand, zu viele private Ferienwohnungen und der Abriss von preiswerten Wohnungen gestoppt würden, wäre das ein Mittel zur Entspannung des Wohnungsmarktes. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Vielzahl von Vorschlägen für eine Verbesserung der Wohnungssituation, insbesondere von Mieterinnen und Mietern, in das Parlament eingebracht. Die Koalition hat die meisten abgelehnt oder deutlich beschnitten. Wir haben vorgeschlagen, Zweckentfremdung, wie Leerstand, gewerbliche Nutzung, Ferienwohnungen oder auch Abriss unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Damit Dauerwohnraum auch Dauerwohnraum bleibt.

In der Plenarsitzung am Donnerstag geht es um den Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Wir haben im Januar vorgeschlagen, die auslaufende Regelung um zehn Jahre zu verlängern. Das ist die nach BGB maximale Frist. Nach fünfmaliger Vertagung im Ausschuss hat die Koalition sich jetzt auf sieben Jahre geeinigt. Es ist unverständlich, weshalb bei dem absehbaren Druck auf MieterInnen in Gebieten mit sehr hoher Nachfrage die gesetzlichen Möglichkeiten von Rot-Rot nicht voll ausgeschöpft werden.

Ebenso geht es im Plenum um den Antrag "Keine Mieterhöhung bei schlechter Dämmung". Ziel ist es, dass nicht die Wohnungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit dem höchsten Energieverbrauch auch ohne Sanierung noch ständig teurer werden.

Die Auseinandersetzungen um das neue Wohnraumgesetz zeigen, dass die Koalition wenig Schlagkraft hat. Denn das Gesetz bringt den Mieterinnen und Mietern wenig. Insbesondere die Objekte in wirtschaftlicher Schieflage oder Insolvenz gehen für die Wohnraumversorgung verloren. Statt diese Häuser im Einzelfall aufzukaufen, wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus seit langem fordert, wird durch Rot-Rot den Banken und den neuen EigentümerInnen noch Bürgschaftsgeld hinterher geworfen.

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