Sozialwohnungen brauchen eine grundsätzliche Regelung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat eine grundsätzliche Regelung zu den Mieten im Sozialen Wohnungsbau gefordert. Da hat der rot-schwarze Senat deutlichen Handlungsbedarf. Dies gilt insbesondere für die SPD, nachdem sie im Wahlkampf noch mit Parolen geworben hat wie „Mieter und Schutz“.

Solange die Mieten höher sind als am freien Markt, bleibt der Begriff Sozialwohnung irreführend. Rot-Schwarz hat leider keine Idee zum Umgang mit dem Sozialwohnungsbau, obwohl doch gerade diese beiden Parteien für die überteuerten Wohnungen des alten Westberliner Systems verantwortlich sind.

Die aktuellen Mieterhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen verlassen müssen. Eine Differenzierung nach Haushaltseinkommen wäre ein erster Weg, um Härten zu vermeiden.

Besonders schlimm ist die Situation für Mieterinnen und Mieter in Häusern, deren Anschlussförderung weggefallen ist. Wenn solche Häuser in Insolvenz gehen, hat der Senat die Chance, die Objekte anzukaufen. Das ist wohnungspolitisch und haushaltspolitisch sinnvoll. Aber schon der rot-rote Senat hat ebenso wie der rot-schwarze Senat die Chance ausgelassen, als im Fanny-Hensel-Kiez diverse Häuser in Insolvenz fielen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb im Ausschuss für Bauen und Wohnen beantragt, für den Ankauf von Häusern aus Insolvenzen 20 Millionen in den Haushaltsplan einzustellen.

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