Keine landeseigenen Wohnungen für ALG-II- EmpfängerInnen?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat den rot- schwarzen Senat aufgefordert, eine neue Belegungsbindung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auszuhandeln. Ziel ist es, dass ein Drittel der frei werdenden Wohnungen an Menschen mit geringen Einkommen geht, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen. Ein weiteres Drittel soll an sonstige Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen vergeben werden. Unser Antrag zum Thema wird am Mittwoch, 3. Mai, im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr behandelt.

In Vorbereitung der Debatte haben wir den Senat gefragt, wie das Verhältnis von landeseigenen Wohnungen in den einzelnen Haushaltskategorien und ALG-II- Bedarfsgemeinschaften ist. Auf eine Kleine Anfrage hat der schwarz-rote Senat mitgeteilt, dass er dazu keine Aussage treffen kann. Entweder weiß der Senat nichts über die Wohnungsbestände und die Miethöhen bei den sechs Wohnungsbaugesellschaften oder er will dazu nichts sagen. Beides ist nicht hinnehmbar.

Antrag:Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften müssen vorrangig Haushalte mit wenig Einkommen aufnehmen

Anfrage:
Wie viele Wohnungen gibt es für ALG II-EmpfängerInnen?

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