Wo bleibt die soziale Mietenpolitik für die ganze Stadt, Herr Müller?

Die Äußerungen von Stadtentwicklungssenator Michael Müller zeigen erneut, dass der Senat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt hat und nur mangelhaften Mieterschutz betreibt. Die BerlinerInnen geben durchschnittlich genau wie die Menschen in München jetzt schon ein Viertel ihres Gehalts für Miete aus, Tendenz ist steigend. Dagegen profitieren von  steigenden Immobilienpreisen fast nur Immobilienfirmen. Denn nur wenige Berliner Familien sind in der Lage, sich ein Eigenheim leisten zu können. Berlin ist und bleibt eine Mieterstadt.

Das „Bündnis für bezahlbare Mieten“, das Senator Müller mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vereinbaren will, betrifft maximal 270 000 Haushalte und wird nicht ausreichen, um die Preisspirale zu stoppen. Daher ist es absurd, ausschließlich auf die bundesrechtlichen Mieterschutzregeln zu verweisen, während der Senat es versäumt, alle landesrechtlichen Möglichkeiten für eine soziale Mietenpolitik auszuschöpfen. Gerade weil Berlins Bevölkerung wachsen wird und die soziale Spaltung der Stadt sich auch räumlich verschärft, kann der Senat einen angespannten Wohnungsmarkt für das gesamte Stadtgebiet erklären, um drastische Mietsteigerungen auch für MieterInnen privater Wohnungsbaugesellschaften zu begrenzen. Das betrifft insbesondere Neuabschlüsse von Mietverträgen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Vorschläge für eine Zweckentfremdungsregelung, für die Begrenzung der Umwandlung in Eigentumswohnungen und für die Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechtes in Erhaltungsgebieten gemacht. Doch der rot-schwarze Senat weigert sich oder verzögert. Auch Antworten zur Zukunft des sozialen Wohnungsbaus oder auf Herausforderungen wie die sozialverträgliche Ausgestaltung der energetischen Sanierung bleibt er der Bevölkerung schuldig. Wir fordern vom Senat deshalb einen Paradigmenwechsel hin zu einer konsequenten Mietenpolitik für die ganze Stadt unter Ausnutzung aller landesrechtlichen Kompetenzen.

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