Antrag auf Genehmigungsfiktion greift zu kurz.

01.12.22 –

Rede im Plenum zum Antrag der CDU "Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Straßengesetzes – Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens für die Einrichtung von Baustellen"

Die beantragte Genehmigungsfiktion bedeutet, die Sondergenehmigung zur Nutzung des öffentlichen Straßenlands gilt automatisch als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist abgelehnt wurde.
Es ist verwunderlich, dass nur darüber gesprochen wird, dass der Antrag so lange vorgelegen hat und nun abgelehnt wurde. Eigentlich sollte über den Antrag selbst gesprochen werden.

Zur Einrichtung einer Baustelle ist eine Sondergenehmigung zur Nutzung öffentlichen Straßenlands und eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. Mit der ersten erhält man die Genehmigung zur Lagerung von Baumaterial und zur Aufstellung von Containern, Toiletten und Bauzäunen. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt den Verkehr und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf und um die Baustelle.
Obwohl beide Vorgänge zusammen kommen, sind sie oft nicht bei einer Behörde. Die Frage ist, in wie vielen Fällen führte es zu einer Verzögerung und gibt es auch Fälle, wo es schnell ging? Und was sind die Ursachen? Ist es Personalmangel und ein hoher Krankheitsstand?

Wir sprechen oft darüber, dass in den Verwaltungen Personal fehlt. Aber wenn wir so schnell keine neuen Leute bekommen, müssen wir die Abläufe effizienter gestalten. Verwaltungsmodernisierung ist das große Thema, auch für Bündnis 90 / Die Grünen.
Wenn wir digitalisieren sollte es so sein, dass Programme und Bearbeitungsweisen kompatibel sind. Der, welcher den Antrag stellt, muss das in dem selben Programm machen, wie der, welcher ihn bearbeitet. Außerdem brauchen wir dann in allen Ämtern die selben Arbeitsweisen. Das kann man ausdehnen bis Brandenburg.

Es bestreitet niemand, dass etwas getan werden muss, um behördliche Abläufe zu beschleunigen. Der Antrag der CDU aber führt da nicht weiter, weil er zu kurz greift.
 

 

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Baupolitik | im Parlament | Reden

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