Untersuchungsausschuss Diese e.G. legt heute seinen Abschlussbericht vor

26.08.21 –

Rot-rot-grüne Milieuschutzpolitik hat funktioniert

Berlin, 26. August 2021

Die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg haben zugunsten der Diese e.G. Vorkaufsrechte in mehreren Milieuschutzgebieten ausgeübt. Das war sinnvoll und notwendig, weil die Ersterwerber der Immobilien sich geweigert hatten, eine Vereinbarung im Sinne der sozialen Ziele der Bezirke einzugehen (Abwendungsvereinbarung). Das Vorgehen insgesamt entsprach der erklärten Politik des Senates von Berlin und der Koalitionsvereinbarung.


Im Ergebnis haben über 100 Haushalte eine sichere Wohnperspektive in ihrem bisherigen Quartier erlangt, die schützenswerte Sozialstruktur wurde gestärkt. Darüber hinaus haben die Bezirke als Gegenleistung seitens der Diese e.G. langfristige Belegungsrechte in einzelnen Häusern vereinbart.
Im Verwaltungsverfahren kam es zu einzelnen Fehlern, die mittlerweile aber abgestellt wurden. So wurden etwa bzgl. der Ausübung der einzelnen Vorkaufsrechte keine Bezirksamtsbeschlüsse gefasst.


Die Genossenschaft Diese e.G. wurde neu gegründet bzw. auf eine vorhandene Genossenschaft aufgesetzt. Diesen Prozess in dem engen Zeitrahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten nach Baugesetzbuch parallel durchzuführen, war eine große Herausforderung.
Dass die junge Genossenschaft gleich sieben Häuser erworben hat bzw. erwerben wollte, war für sich betrachtet eine übergroße Aufgabe. Allerdings wäre die Alternative gewesen, dass ein Teil der Häuser an die Ersterwerber gegangen wäre, die keinerlei soziale Vereinbarungen mit den Bezirken schließen wollten. Das hätte zur Folge gehabt, dass wohl einige Mieter*innen ihre Wohnung verloren hätten. Alternative Dritterwerber, wie z.B. landeseigene Wohnungsbaugesellschaften oder etablierte Genossenschaften, standen für den Vorkauf bedauerlicherweise nicht zur Verfügung.


Die Diese e.G. befindet sich  – soweit für den Ausschuss ersichtlich – ökonomisch auf einem guten Weg. Die Raten zur Bedienung der Förderkredite des Landes Berlin werden regelmäßig überwiesen, dazu gibt es keinerlei Beanstandungen seitens der IBB. Die Mieterschaft ist zufrieden damit, ihr soziales und wirtschaftliches Wohnschicksal nunmehr in den eigenen Händen zu haben.
Der finanzielle Schaden für das Land Berlin beträgt, wie bereits vom Rechnungshof festgestellt, maximal 270.000 Euro an bereits geleisteten oder noch zu leistenden Zahlungen. Ein darüber hinaus gehendes finanzielles Risiko, gar in Höhe der gesamten Kaufpreise, kann durch den Ausschuss nicht bestätigt werden. Während der Phase der Ausübung der Vorkaufsrechte waren die Kaufpreise regelmäßig durch den Gegenwert der Immobilien belegt, aktuell sind die Kredite aus der Genossenschaftsförderung des Landes Berlin im Grundbuch eingetragen und insofern abgesichert. Dass der Wert der Immobilien in den nächsten Jahren stark sinken könnte, wurde von keinem Zeugen angenommen. Risiken für den Landeshaushalt können deshalb aus heutiger Perspektive ausgeschlossen werden.


Der Untersuchungsausschuss hat keine wesentlich neuen Erkenntnisse gegenüber dem entsprechenden Bericht des Rechnungshofes, den Stellungnahmen der Bezirksämter und des Senates zum Rechnungshofbericht, den Drucksachen des Hauptausschusses und den diversen parlamentarischen Anfragen erbracht. Dass auch keine strafrechtlich relevanten Vorgänge, wie gelegentlich in der Öffentlichkeit kolportiert wurde, vorlagen, konnte der Ausschuss den Unterlagen der Staatsanwaltschaft entnehmen, die alle Verfahren eingestellt hat.

Für Rückfragen: Andreas Otto, MdA, Mitglied im Untersuchungsausschuss Diese eG, andreas.otto@gruene-fraktion.berlin

Den gesamten Bericht finden sie hier:

 

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