Anträge 2013

Mietrechtsänderungen der Länder unterstützen - Vermittlungsausschuss im Bundesrat anrufen

Berliner Senat stützt Kanzlerin Merkel bei Mietrechtsverschlechterungsgesetz

Mit einem Antrag im Plenum am 31.1. haben wir noch einmal den Senat aufgefordert, sich für Verbesserungen im Mietrecht einzusetzen und gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat wenigstens den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die leistungslosen Mieterhöhungen wollen wir begrenzen und eine Regelung bzgl. der Wiedervermietung in das BGB einführen. Doch SPD und CDU wollten lieber nichts tun und haben so das schwarz-gelbe Mietrechtsänderungsgesetz passieren lassen.

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Zweckentfremdung einschränken

Umnutzung von Wohnungen für Beherbergungszwecke oder der Abriss preiswerten Wohnraums ist in Berlin ein wachsendes Problem. Ob es 15 oder gar 30.000 Ferienwohnungen gibt, ist umstritten. In jedem Fall stehen sie für Dauerbewohner nicht mehr zur Verfügung. Angesichts eines sehr geringen Leerstands an Wohnungen in Berlin wird der Wohnungsmarkt immer enger. Wir wollen Zweckentfremdung einschränken. Die Umnutzung von Wohnraum soll genehmigungspflichtig werden. Die Bezirksämter können dann zustimmen, wenn es öffentliches Interesse gibt, oder ablehnen und Dauerwohnen erhalten.  

Der schwarz-rote Senat hat eine eigene Regelung gerade wieder beerdigt und setzt einseitig auf Neubau. Das ist kurzsichtig, denn wer Zweckentfremdung zulässt, muss teure Neubauten faktisch für all jene errichten, die für eine Zweckentfremdung ihre Wohnung räumen müssen. Den Neubau brauchen wir im Saldo aber für diejenigen, die neu nach Berlin kommen. 

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