Das "Einfacher Bauen Gesetz" - Wir haben jetzt immer so schöne Umschreibungen

21.05.26 – von Andreas Otto –

Rede im Plenum zur Vorlage des Senats "Gesetz für einfaches Bauen (GEB)"
 

Es handelt sich im Wesentlich um ein Änderung der Bauordnung von Berlin, die zweite in recht kurzer Zeit. 
Gucken wir uns das genauer an. Wie immer gibt es Licht und Schatten. 

Windanlagen werden nicht mehr nach Berliner Baurecht beurteilt, sondern nach EU-Recht. Das klingt erst mal gut für uns. Aber werden da jetzt mehr Windkraftanlagen gebaut, weil es einfacher zu genehmigen ist?

Abstandsflächen. Positiv aus unserer Sicht, dass Wärmepumpen und Solaranlagen in die Abstandsflächen gebaut werden können. Dass Kletterhilfen und Vegetationsträger für die Fassadenbegrünung in die Bauordnung aufgenommen wurden, finden wir auch gut. 
Schwierig dagegen ist, dass Solaranlagen auf den Dächern nach wie vor mit Abstandsregelungen versehen sein sollen. Was ein Problem ist für die Reihenhäuser. 

Auch dass die Nachrüstpflicht für Wasserzähler nicht aufgenommen wurde, finde ich aus Sicht Umweltschutz nicht gut. Im Neubau sind sie Pflicht. Dort wo es keine gibt, wurde die Nachrüstpflicht mit der Formulierung ergänzt, das nur dort zu machen, wo es kein unverhältnismäßiger Mehraufwand ist. Aber wer soll diese Unverhältnismäßigkeit beurteilen. Statt diese Formulierung zu streichen, wurde die Nachrüstpflicht gestrichen.

Nächstes Thema sind Abstellräume. Die sollen wegfallen können. Man könnte sagen, das sei nicht so wichtig. Aber insbesondere der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen hat darauf hingewiesen, dass zum Beispiel Rollstühle einen Abstellort brauchen.

In der Aufstockung sehen sie jetzt ein großes Potential. Wie viele Aufstockungsvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden wir in den nächsten zwei Jahren haben? Nachdem das Thema Aufstockung quasi ganz eingestellt wurde, weil es sich auf der grünen Wiese besser planen und bauen lässt. Wir brauchen dann jetzt auch eine Aufstockungsinitiative der Landesgesellschaften. 

Zum Thema Verfahrensfragen. Sie haben die Schlusspunkttheorie wieder aufgenommen. Das ermöglicht es Bauherrinnen und Bauherren, statt vieler Einzelgenehmigungen bei unterschiedlichen Behörden, alles gesammelt genehmigt zu bekommen. Das finden wird gut. Aber wir werden im Ausschuss darüber diskutieren müssen, ob es so, wie es hier vorliegt, richtig formuliert ist. 

Als letzter Punkt noch der Denkmalschutz. Da ist jetzt drin, dass durch Rechtsverordnung Maßnahmen genehmigungsfrei sind, die für den Denkmalwert unerheblich sind. Da wünsche ich mir, dass es nicht mehr vorkommt, dass Solaranlagen auf Kirchen nicht genehmigt werden oder Bäume weg müssen, weil Bruno Taut da keine Bäume hatte (Legien-Siedlung).

 

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