Fraktionsübergreifend Zustimmung zur Eigenständigkeit der Länder bei der Verwendung von EU-Fördermitteln

29.01.26 – von Andreas Otto –

Rede im Plenum zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien zur zur Reform der EU-Kohäsionspolitik

Nach 21 Abs. 3 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses hat der Ausschuss von seinem Recht Gebrauch gemacht eigene Anträge zu stellen und dem Plenum vorzulegen. Dem Antrag wurde im Ausschuss fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit zugestimmt.

Anlass war der Vorschlag der EU-Kommission für nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP), die Bestandteil des mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 sind. Die EU-Kommission hatte am 16. Juli 2024 dazu ihren Entwurf vorgestellt. Bestehende Fonds sollten auf nationaler Ebene gebündelt werden, mit der Begründung dadurch Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Dieser Verordnungsvorschlag wurde von zahlreichen Regionen und Mitgliedsländern kritisiert. Der Bundesrat hatte deshalb im Oktober 2025 eine Subsidaritätsrüge verabschiedet. (Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass staatliche Aufgaben primär von der kleinsten möglichen Einheit wahrgenommen werden sollten. Im europäischen Kontext bedeutet es, dass die EU nur tätig werden darf, wenn Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ausreichend sind.)
 
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird zum einen das Abgeordnetenhaus dazu aufgefordert, die Subsidaritätsrüge des Bundesrats zur Kenntnis zu nehmen und zum anderen der Senat aufgefordert, gegenüber der Bundesregierung und der europäischen Kommission weiterhin darauf hinzuwirken, die Rolle der Länder in der EU-Kohäsionspolitik rechtssicher zu verankern, Kürzungen bei Kohäsionsmitteln entgegenzutreten und sich sich für stabile Finanzierungsgrundlagen einzusetzen.

Wir, also die Mitglieder des Ausschusses, waren in Frühjahr letzten Jahres in Brüssel und haben auch über das Thema Regionalentwicklung und EU-Fonds gesprochen. Wer bekommt das Geld, wer beantragt und verteilt es?
Sollen es weiter die Regionen sein, wie es bisher der Fall ist? Oder soll es der Bund für alle Länder verwalten. Gerade in Krisenzeiten gibt es einen Hang zu Zentralisierung. 

Mit dem Beschluss soll das Abgeordnetenhaus die Möglichkeit wahrnehmen zu sagen, wir wollen weiterhin regionale Förderung. Wir wollen als Berlin selber entscheiden, wofür das Geld aus den europäischen Fonds eingesetzt wird. 


Beschlussempfehlung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 5 GO Abghs des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 3. Dezember 2025
Positionierung des Landes Berlin zur Reform der EU-Kohäsionspolitik, zur subsidiären Verantwortung der Länder und zur Sicherung ausreichender Fördermittel in der Förderperiode 2028-2034


Stellungnahme des Bundesrates vom 17.10.2025 orschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509

 

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