Die jüngsten zwei Urteile gegen die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG machen vor allem deutlich, dass Asbest nach wie vor ein Problem in Berliner Wohngebäuden ist.
Das Landgericht Berlin hat in einem Fall eine Schadenersatzpflicht für Spätfolgen bei Kindern festgestellt. Asbest-Erkrankungen treten oft 20 oder mehr Jahre nach Einatmen von Fasern auf. Weil es in zwanzig Jahren vielleicht keinen Berliner Senat oder keine GEWOBAG mehr gibt, muss ein grundsätzlicher Anspruch bereits heute festgestellt werden und das Wohnungsunternehmen muss entsprechende finanzielle Vorsorge treffen.
Lichtblick für Erstklässler in Pankow (Gemeinsame Presseerklärung von Volker Ratzmann und Andreas Ottovom 20. Juni 2007 zur Grundschulproblematik im Prenzlauer Berg speziell um den Helmholtztplatz. Das Bezirksamt Pankow reagiert inzwischen und will zwei neue Klassen in der Senefelder Straße einrichten.)
Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und Sozialstruktur in der Stadt (Kleine Anfrage vom 26. Januar 2007 - pdf zum download)
Kleine Anfrage vom 26. Januar 2007 - pdf zum download
Berlin verkauft jede dritte Wohnung - Mieter haben kaum Interesse, ihr Zuhause zu erwerben (
Artikel in Berliner Morgenpost vom 14. April 2007 - pdf zum download
30 Prozent Verlust an landeseigenen Wohnungen seit 2001 (Presserklärung vom 14. April 2007)
Wohnungswirtschaft: Rot-rot betreibt Ankündigungspolitk (Presseerklärung vom 12. Januar 2007)
Presseerklärung vom 26. Februar 2013 zur aktuellen Asbestdebatte.
Presseerklärung vom 29. Januar 2013 von Katrin Schmidberger, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt, und Andreas Otto, Sprecher für Bauen und Wohnen, zur Medienberichterstattung über den Konflikt von SPD und CDU über das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung.
Die sozialen Aspekte des grünen Wirtschaftens: ein Wirtschaftskreislauf, der nicht nur auf Konsum setzt, sondern auch auf teilen und tauschen, die Versorgung mit Nahrungsmitteln heimischer Obstsorten, die Vielfalt der Kulturlandschaft erhalten, Naturschutz und ein gemeinschaftsorientiertes Handeln aktiver Bürgerinnen und Bürger - all dies zeigt die Aktion "Freiobst".
In Kooperation mit Mundraub.org und der Grünen Liga pflanzten Bündnis 90/Die Grünen (Kreisverband Pankow) am 1. Dezember 2012 im Rahmen der Aktion "Freiobst" 13 Obstbäume (Apfel, Birne, Pflaume und Kirsche) verschiedener heimischer Sorten. Auf Höhe der Blankenburger Karpfenteiche ist der wunderschöne Panke-Radweg daher nun noch ein wenig artenreicher. Jeder Baum weist durch eine Plakette darauf hin, dass die Baumpaten alle Früchte, die zukünftig an den von ihnen gespendeten Bäume wachsen werden, der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Damit möglichst viele Menschen, die Mundräuber der Zukunft, diese Bäume auch finden, werden sie auf der Karte www.mundraub.org verzeichnet.
Die interessierten Fragen von Nutzerinnen und Nutzern des Pankeradweges und unsere zahlreichen Gespräche während der Pflanzaktion haben uns gezeigt, dass unsere Idee begeistert.
Wir danken unseren Kooperationspartnern und Baumpaten für diesen gelungenen Auftakt! Eine weitere Pflanzaktion wird im März 2013 nach dem letzten Frost folgen!
Als direkt gewählter Abgeordneter aus Pankow liegt mir besonders mein Heimatbezirk am Herzen. Ob Mieterprobleme, der Einsatz für Aufzüge an U-Bahnhöfen oder die Fertigstellung des Mauerparkes - gerade die lokalen Themen sind wichtiger Teil meiner Abgeordnetentätigkeit.
Nachdem die Regierungskoalition aus SPD und CDU im Herbst 2012 den Vertrag zur Zukunft des Mauerparkgeländes auf Weddinger Gebiet gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus ohne große Diskussion durchgewunken hatte, habe ich den Senat nach dem tatsächlichen Gehalt einiger Regelungen des Vertrages gefragt.
MOBIL IN DER STADT
Die U-Bahnhöfe Eberswalder Straße, Vinetastraße und Senefelderplatz haben endlich 2010 Aufzüge bekommen. Mütter mit Kinderwagen und Mobilitätsbehinderte können den Bahnsteig jetzt ohne fremde Hilfe erreichen. Ein schöner Erfolg unseres beharrlichen Einsatzes im Abgeordnetenhaus und auch im Bezirk.
MAUERPARK FERTIGSTELLEN
Der Mauerpark ist nur halb fertig. Die Flächen des bisherigen Gewerbegebietes im Wedding müssen endlich bepflanzt und öffentlich nutzbar werden. Ich streite im Abgeordnetenhaus dafür, dass ein Park geschaffen wird, der Ost und West grün verbindet. Rot-rot hatte sich 2006 im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Park zu vollenden. Leider hat die Koalition nichts dafür getan. Dafür hat der Bezirk Mitte versucht, wenigstens einen Teil zu realisieren. Aber der Preis einer großen Baudichte an der Bernauer Straße und nördlich der Gleimstraße nebst Teilabriss des Tunnels ist zu hoch.
WINDRAD FÜR PANKOW
Nach mehreren Jahren Einsatz konnte 2008 das erste Berliner Windrad an der Stadtgrenze seinen Betrieb aufnehmen. Wer dachte, es würden noch ein paar mehr, sieht sich beim Senat enttäuscht. Nach wie vor will rot-rot am liebsten überhaupt keine modernen Windkraftanlagen in Berlin haben. Dabei gibt es ein Potential von ca. 50 MW. Wichtig ist ein Mindestabstand von Wohngebäuden und die Beachtung des Naturschutzes.
Als direkt gewählter Abgeordneter aus Pankow liegt mir besonders mein Heimatbezirk am Herzen. Ob Mieterprobleme, der Einsatz für Aufzüge an U-Bahnhöfen oder die Fertigstellung des Mauerparkes - gerade die lokalen Themen sind wichtiger Teil meiner Abgeordnetentätigkeit.
Heute vor 52 Jahren haben Walter Ulbricht und die SED unsere Stadt mit Gewalt geteilt. Die wenigen Reste der Mauer erinnern an dieses Datum und 28 Jahre Leben hinter dem eisernen Vorhang. Ich bin froh, dass mit der friedlichen Revolution 1989 nicht nur die Diktatur hinweggefegt wurde, sondern Berlin wieder eine Stadt geworden ist. Der Weg über die Bornholmer Brücke in den Wedding am 9. November 1989 war für alle nach 1961 Geborenen wie ein Schritt in ein fremdes Land. Heute ist die Vereinigung der Stadthälften nahezu abgeschlossen. Trotzdem gibt es unterschiedliche Menschen, Biographien, Gefühle in Ost und West. Diese Verschiedenheit ist gut für Berlin und ein riesiges Potential für unsere Stadt. Der 13. August mahnt uns, Freiheit nicht nur zu nutzen, sondern dafür einzustehen.
Für uns war die drohende Klimakatastrophe nie ein rein ökologisches Thema. Vielmehr stellen wir den globalen Zusammenhang her. Insbesondere die Länder, die am wenigsten zu den Klimaveränderungen beigetragen haben, leiden zuerst und am stärksten unter den Folgen. Doch mehr und mehr zeigt sich, dass auch für die industrialisierten Länder und ihre Ökonomien selbst eine massive Gefahr und Bedrohung besteht. Auch die Verursacher der Klimaveränderungen werden zukünftig stärker von Extremwetterereignissen wie Stürmen, Dürren und Starkregen betroffen sein. Falls alle Bemühungen fruchtlos sein sollten und eine Erhitzung von weit über 2 Grad erfolgt, wäre eine andere Welt die Folge, für die es in der menschlichen Geschichte kein Beispiel gibt. Dies würde die Grundlagen unserer Ernährung und der menschlichen Zivilisation bedrohen.
Wir sorgen für faire Energiepreise. Durch die Beschränkung von Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage entlasten wir die Verbraucher um 4 Milliarden Euro.
Wir wollen Versorgungssicherheit, Klimafreundlichkeit, Kosteneffizienz und Flexibilität für alle Verbraucher. Dazu brauchen wir einen anderen Strommarkt, der nicht durch Monopolisten dominiert wird.
Atom und Kohle haben immer noch einen viel zu großen Anteil an der Stromerzeugung. Wir wollen eine sichere Energieversorgung und einen Klimaschutz, der Deutschland wieder zum Vorreiter macht
Auf der europäischen Ebene muss dringend der Emmissionshandel stabilisiert werden.
Wir verdoppeln den Anteil der erneuerbaren Energien an der Strom- und Wärmeversorgung bis 2020. Statt den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen, schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen und Tausende neue Arbeitsplätze.
Berlin ist eine wachsende Stadt. Die aktuelle Bevölkerungsprognose bis 2030 geht von einem Zuwachs von 250.000 Menschen auf dann etwa 3,75 Millionen EinwohnerInnen aus. Diese Perspektive verbindet Berlin mit anderen Großstädten in Deutschland und der ganzen Welt. Nicht nur Paris und London, auch die deutschen Zentren Hamburg und München erleben einen Zuwachs und vor allem steigende Preise. Gleichzeitig verändern sich die Altersstrukturen in der Bevölkerung und die Anforderungen an Infrastruktur und Wohngebäude steigen. Während die Städte wachsen, sinkt in anderen Gebieten der Bedarf an Wohnraum. Im Land Brandenburg etwa wird bis 2030 ein Bevölkerungsrückgang um 150.000 prognostiziert. Zeitgleich werden in Berlin Wohnungen knapper und stehen jenseits des Speckgürtels Gebäude leer. Die Politik steht vor der Frage, Wohnungsneubau in Städten zu betreiben und in anderen Regionen Rückbau zu finanzieren. Zwei gegenläufige Aufgaben, zu finanzieren aus einem knappen Budget.
Aktuell die wichtigste Aufgabe ist der nachhaltige Umbau der Wohngebäude, insbesondere in energetischer Hinsicht. In Berlin schleppt sich die Sanierung der Bestände mühsam dahin. Der Senat rechnet mit einer aktuellen Sanierungsrate von unter 1%. Das ist zu wenig, um den Klimazielen zu entsprechen und den Verbrauch an fossilen Energieträgern radikal zu drosseln. Auch dieses Problem verbindet Berlin mit anderen Regionen in Deutschland und Europa, und das schon seit einigen Jahren. Wo aber energetisch modernisiert wird, ist es oft sehr teuer. Die Akzeptanz für großflächige energetische Sanierung wird nur steigen, wenn die Finanzierung nicht mehr einseitig bei den BewohnerInnen liegt und auch niemand wegen zu hoher Kosten um seine Wohnung fürchten muss.
Wenn die Probleme ähnlich sind, müssen die großen Rahmenbedingungen überprüft und geändert werden. Der nächste Bundestag muss speziell das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die Regularien im Baugesetzbuch (BauGB) verändern. Weder Schwarz-Gelb noch die Schwarz-Rote „Große Koalition“ waren in der Vergangenheit in der Lage, diese Probleme überhaupt erst anzugehen, geschweige denn, sie zu lösen. Auch die Rot-Rote Koalition im Land Berlin hatte weder den politischen Willen, eine sozialere und klimagerechte Wohnungspolitik im eigenen Land voranzubringen, noch im Bundesrat notwendige Veränderungen im Mietrecht anzuregen.
Deutschland steht insgesamt vor der Aufgabe, die vorhandenen Wohnungsbestände für die Zukunft fit zu machen und insbesondere Menschen mit geringen Einkommen ein Wohnrecht in den Städten zu sichern. Besonders Berlin, aber auch die anderen großen Städte sind durch Mietwohnungen geprägt. Wohnungswirtschaft basiert auf der entgeltlichen Nutzung des Wirtschaftsgutes Wohnung. Das Entgelt – die Miete – dient der Refinanzierung der baulichen Investition, der Unterhaltung und Modernisierung der Wohnung und einem Verdienst oder Zins für die EigentümerInnen. In den Ballungsräumen ist wegen des großen Marktdruckes daneben heute eine starke spekulative Komponente getreten. Erhöhte Mieten, insbesondere bei neuen Verträgen, haben oft den Bezug zu den tatsächlichen Kosten verloren. Steigerungen von 30 oder mehr Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete sind an der Tagesordnung, wenn man die sogenannten Angebotsmieten in den einschlägigen Tageszeitungen und Internetportalen studiert. Wir wollen Spekulation eindämmen.
Eine Wohnung ist nicht nur ein Wirtschaftsgut, denn Wohnen ist ein Grundrecht. Einige Bundesländer, neben Berlin z.B. auch Bayern und Bremen, haben deshalb ein Recht auf Wohnraum sogar in die Landesverfassungen aufgenommen.
Mit Grundrechten wird nicht spekuliert. Das deutsche Mietrecht dient dazu, das Verhältnis von VermieterInnen und MieterInnen auszugleichen. Ob dieser Ausgleich gelingt, muss immer wieder überprüft werden. Insbesondere dann, wenn starke gesellschaftliche Entwicklungen anstehen und große Aufgaben zu meistern sind. Solche Aufgaben sind die energetische Sanierung, die Vorbereitung auf den demographischen Wandel und der Umgang mit den Wanderungsbewegungen in die Städte. Die Steuerungsmöglichkeiten des Staates sind gemeinhin Recht, Geld und Eigentum. Dazu haben wir im Wahlprogramm 2013 einige Forderungen formuliert. Rechtlich wollen wir konkrete Vorgaben zur energetischen Anpassung der Gebäude für die Zukunft machen. Ein Klimaschutzrahmengesetz soll die Länder befähigen, eigene Fahrpläne zur Sanierung von Gebäuden aufzustellen. Das Stufenmodell aus Berlin von BUND, Mieterverein und IHK wäre dafür eine Vorlage. Parallel sollen Mieterhöhungen nach §559 BGB - die sogenannte Modernisierungsumlage – ausschließlich auf energetische Fragen und auf barrierefreien Umbau verengt werden. Bisher ist es z.B. möglich, Einbauküchen oder Parkett gegen den Willen der Mieterschaft mit 11% umzulegen. Die 11% stammen aus einer Zeit höherer Kreditzinsen und können aktuell abgesenkt werden. Wir schlagen dafür 9% vor. Grundsätzlich hat die Modernisierungsumlage das Problem, dass sie in das System der Vergleichsmiete (Mietspiegel) nicht passt. Eine Weiterentwicklung sollte dahin gehen, dass alle Mieten aus dem jeweiligen Mietspiegel differenziert ablesbar sind.
Um seitens der Mieterschaft notwendige energetische Maßnahmen einforderbar zu machen, schlagen wir ein Mietminderungsrecht für vorgeschriebene, aber nicht umgesetzte Maßnahmen vor. Etwa, wenn die oberste Geschossdecke in Altbauten nicht gedämmt ist, obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV) das vorschreibt. Wenn Kosten nach Modernisierungen die Miete erhöhen, sollen andere Mietsteigerungen zurückstehen und nicht zusätzlich erhoben werden können. Die Mieterhöhungen für energetische Sanierungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den erreichten Energie- und Kosteneinsparungen stehen. Auch dafür wollen wir mit einem neuen Mietrecht sorgen. Kombinationsmöglichkeiten der 11%-Umlage mit anderen Erhöhungen müssen ausgeschlossen werden.
Die Vermieterseite wollen wir an der Modernisierung der Bestände stärker beteiligen. Und zwar durch die Absenkung von Mietsteigerungen, für die keine Gegenleistung erbracht wird. Das betrifft z.B. die dreijährlich möglichen Erhöhungen um 20%, die auf 15% abgesenkt und deren Frist von drei auf vier Jahre verlängert werden soll. Konkrete Zahlenwerte in Gesetzen sind anfällig, irgendwann die Realität nicht mehr zu treffen. Deshalb muss perspektivisch über eine flexible Basis nachgedacht werden. Der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes könnte als Grundlage dienen und die 20 bzw. 15% ersetzen.
Last but not least – die Vermietung frei gewordener Wohnungen. Bei der Wiedervermietung von Wohnungen gibt es faktisch kaum Begrenzungen. Der Wucherparagraph oder das Wirtschaftsstrafgesetz (§5) haben z.B. in Berlin keine Wirkung. Notwendig ist ein zivilrechtlicher Anspruch der einzelnen MieterInnen. Und der muss ins BGB. Unser Vorschlag ist, eine Obergrenze in Höhe von maximal 10% über dem Mietspiegel festzulegen.
Die energetische Sanierung und die Anpassung des Wohnraums an den demographischen Wandel kosten viel Geld. Daran muss sich auch der Staat beteiligen. Nicht zuletzt, weil sich Deutschland im Rahmen diverser Konventionen auf bestimmte Ziele verpflichtet hat.
Die aktuellen Förderprogramme der KfW müssen ausgebaut werden. Die Zinsvorteile der verbilligten Darlehen werden spätestens dann viel relevanter als heute, wenn das allgemeine Zinsniveau wieder ansteigt. Wir wollen CO2 – Sanierungsprogramme von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr. Perspektivisch ist das jedoch nur ein kleiner Anfang. Im Falle einer Regierungsbeteiligung muss im Rahmen von Kassensturz und neuer Prioritätensetzung der hoffentlich Rot-Grünen Bundesregierung 2013 diese Summe deutlich erhöht werden. Neben der direkten öffentlichen Förderung müssen auch die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten verbessert werden. Das ist aber im Mietwohnbereich nur sinnvoll, wenn diese öffentliche Förderung auch den MieterInnen zugute kommt und nicht die EigentümerInnen doppelt Geld für dieselbe Baumaßnahme einnehmen. Die Sanierung von Wohngebäuden kann viele Arbeitsplätze schaffen und ein Hauptelement des Green New Deal werden. Doch müssen die Arbeiten qualifiziert vorbereitet und durchgeführt werden. Besonders EigentümerInnen mit wenigen Häusern oder Wohnungen brauchen Beratung und Begleitung von der Finanzierung bis zur Abnahme von Bauarbeiten. Das betrifft nicht nur Miethäuser, sondern auch selbst genutzte Einfamilien- oder Reihenhäuser. Wenn die Anreize durch Fördermittel und Beratung nicht genügen, dann muss perspektivisch über einen Gebäude-TÜV nachgedacht werden, der die heutigen Energieausweise ersetzt und die Erneuerung der Gebäude erzwingt.
Die Sanierung von ganzen Quartieren hat Vorteile in technischer Hinsicht und im Verwaltungsaufwand für Genehmigungen und Abnahmen. Über Eigentümergrenzen hinweg sollen private Eigentümer, die Versorger und die öffentliche Hand gemeinsam an der Erneuerung von Quartieren arbeiten. Das besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch bietet mit den Satzungen für Sanierungsgebiete und Erhaltungs- gebiete dafür rechtliche Werkzeuge an, die jedoch verbessert werden müssen. Insbesondere geht es um den Schutz der Bevölkerungsstrukturen. Mietobergrenzen in Anlehnung an die finanzielle Belastbarkeit müssen dort gesetzlich möglich werden, wo ansonsten größere Teile der Bevölkerung angemessenen Wohnraum nicht mehr bezahlen können. Mit solchen Mietobergrenzen können EigentümerInnen besser „motiviert“ werden, öffentliche Mittel für energetische Sanierung und Barrierefreiheit in Anspruch zu nehmen und so die Bewohnerschaft von unnötig hohen Kosten zu entlasten.
In Brandenburg, in Ostdeutschland und auch in Teilen der alten Bundesrepublik schrumpfen Städte. Die Regionen müssen neu geordnet werden. Weil insbesondere die Ausgaben für die Infrastruktur irgendwann nicht mehr zu stemmen sind, stellt sich die Frage nach räumlichen Prioritätensetzungen. Das Programm Stadtumbau Ost hat mit einigem Geld versucht, Schwerpunktsetzungen in einzelnen Orten oder Ortsteilen zu befördern. Wohngebäude wurden abgetragen oder rückgebaut. Infrastruktur entsprechend reduziert. Trotzdem stehen viele Städte vor dem Problem, weiteren Bevölkerungsrückgang verkraften zu müssen. Arbeitsplätze gehen verloren, die Jugend sucht das Weite. Die Reorganisation schrumpfender Regionen muss durch die Bundesregierung begleitet und finanziell unterstützt werden. Dazu bedarf es der Untersuchung und Festlegung, welche Städte und Regionen als zentrale Örtlichkeiten weiter entwickelt werden sollen und – das ist besonders schwierig - welche eher nicht.
Berlin wächst und hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Wir brauchen mehr Schutz des bestehenden Wohnraums und daneben Neubau, besonders für Menschen mit geringen Einkommen. Bereits heute ist es möglich, gesetzliche Regeln zum Erhalt von Wohnraum besser zu nutzen. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungs- oder Sanierungsgebieten kann gesteuert werden. Das kann der Senat verhindern, will er aber nicht. Die Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss oder Gewerbenutzung kann verboten werden. Der Senat hat gerade einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Herbst beschlossen werden soll und dann für Ferienwohnungen auch noch eine zweijährige Übergangsfrist vorsieht.
Die bestehenden Möglichkeiten müssen genutzt werden. Und dann geht es um Neubau. Berlin und das Brandenburger Umland müssen den gemeinsamen Wohnungsmarkt betrachten und weiter entwickeln. Wo ist Neubau notwendig in Berlin, wo sind Potentiale im S-Bahnbereich?
Anfang der 90er Jahre wurden in Berlin viele Flächen ausgewiesen, aber kein Baurecht geschaffen. Es ist nichts vorbereitet. Der bestehende Flächennutzungsplan muss überarbeitet werden und Wohnungsbaupotentiale müssen verbindlich identifiziert werden. Neben Wohnungen geht es immer um Infrastruktur. Welche Flächen sind mit S-, U- und Straßenbahn heute schon erschlossen? Wo sind Grundstücke für neue Schulen? Wie viele Grünflächen bleiben?
Vor allem müssen neue Wohnungen auch für Menschen mit wenig Geld gebaut werden. Der Berliner Wohnflächenverbrauch von nahezu 40 m2 pro Kopf ist im europäischen Städtevergleich sehr hoch. Er wird sinken, schon weil die Gelder für öffentliche Förderungen knapp sind. Bündnis 90/Die Grünen wollen in Berlin eine neue Wohnungsbauförderung. Neben den landeseigenen Gesellschaften können als Investoren auch andere Eigentümer in Betracht kommen. In den anstehenden Haushaltsberatungen muss die Grundlage für ein Förderprogramm fixiert werden. Dabei spielen die Rückläufe aus der alten Westberliner Wohnungsbauförderung sowie die Wohnungsbaufördermittel des Bundes als Finanzierungsquelle eine Rolle. Unser Ziel ist es, 25.000 Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen mit Mieten ab 5,50 Euro pro m2 Wohnfläche zu errichten und entsprechende Fördermittel einzusetzen.
Die lendeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen ihre Bestände um 25.000 Wohnungen ausweiten, die gebaut oder angekauft werden.
Berlin, den 1.9.2013
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videoWir wollen das Mietrecht ändern, sodass nur die energetische Sanierung und Maßnahmen für Barrierefreiheit der Miete angerechnet werden können. Es sollen nur noch 9% statt 11% der Baukosten auf die Jahresmiete umgelegt werden können. Der Staat kann über die KfW mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen helfen. |
Schluss mit dem Wucher beim Abschluss von Mietverträgen!
Wir wollen, dass sich in den Großstädten die Mieten beim Abschluss eines Vertrages nach dem Mietspiegel richten müssen und nicht weiter Fantasiepreise genommen werden.
Dieser und weitere Vorschläge stehen in unserem Wahlprogramm.
Umwandlung preiswerter Miet- in teure Eigentumswohnungen stoppen!
Schon heute könnte die Umwandlung günstiger Miet- in teure Eigentumswohnungen gestoppt werden. Einfach per Verordnung. Zumindest in den sogenannten Milieuschutzgebieten. Aber weder der rot-rote Senat (bis 2011) noch die große Koalition aus SPD und CDU haben das bisher in Berlin in geltendes Recht umgesetzt.
Hier ist der mittlerweile dritte Antrag zu dem Thema, seit ich im Abgeordnetenhaus bin.
Endlich ein Neubauprogramm, das auch Geringverdienern hilft!
Berlin hat mit dem alten Sozialen Wohnungsbau manche Eigentümer reich gemacht und Beratern nebst Banken die Taschen gefüllt. Die Mieten in den Sozialwohnungen sind teilweise höher als solche auf dem freien Markt. Wir wollen eine neue Förderung, die die Baukosten deckelt und Belegungsfristen von 30 Jahren ermöglicht. Dazu haben wir einen Fraktionsbeschluss gefasst und beantragen Mittel im Haushalt 2014/15.
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videoWir wollen, dass sich die Mieten bei Neuabschluss von Verträgen immer am Mietspiegel orientieren. Das muss ins bürgerliche Gesetzbuch. Und die Maklergebühren zahlt, wer den Auftrag hierfür erteilt. Ich stehe für eine Mietenpolitik, die die Interessen der MieterInnen und die Interessen der VermieterInnen berücksichtigt und keine Seite überfordert. |
| Soziale und klimagerechte Wohnungspolitik - ein Blick aus Berlin auf das ganze Land | |
| Mauersegler: Ciao - bis nächstes Jahr. | |
| Mauersegler-Seite » |
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